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Benutzungsordnung der Bibliothek

§ 1 Zweck der Bibliothek

  • Die Bibliothek des IFSH dient grundsätzlich als Präsenzbibliothek der Forschung, der Lehre und soweit damit vereinbar, sonstiger wissenschaftlicher Arbeit und sachlicher Information auf dem Gebiet der Friedensforschung und Sicherheitspolitik.
  • Der Rechtscharakter des Benutzungsverhältnisses ist zivilrechtlich.

§ 2 Benutzerkreis

  • Alle Mitarbeiter/innen, Doktorand/innen und Student/innen des Instituts sind berechtigt, die Bibliothek zu benutzen.
  • Das Benutzungsrecht kommt auch den Angehörigen Hamburger Hochschulen sowie anderen externen Benutzern zu, soweit dies organisatorisch möglich ist.

§ 3 Öffnungszeiten

  • Die regelmäßigen Öffnungszeiten für die Bibliothek werden durch Aushang und auf der Homepage bekannt gegeben.
  • Aus trifftigen Gründen kann die Bibliothek zeitweilig geschlossen werden. Informationen hierüber werden rechtzeitig öffentlich bekannt gegeben.
  • Aufgrund der räumlichen Situation kann die Anzahl der Benutzer/innen eingeschränkt werden.

§ 4 Ausleihe

  • Ausleihberechtigt sind alle Mitarbeiter/innen, Doktorand/innen des IFSH und des ZNF, die Studierenden des Studiengangs MPS, sowie Gastwissenschaftler/innen des IFSH.
  • Für alle anderen Benutzergruppen ist der Bestand nur in den Bibliotheksräumen zugänglich.

§ 5 Kopieren

  • Kopien dürfen nur zum persönlichen Gebrauch der Benutzer/innen angefertigt werden. Die Beachtung der urheberrechtlichen Bestimmungen obliegt den Benutzer/innen.
  • Der Präsenzbestand kann z.T. zum Kopieren entliehen werden. Hierzu muss ein Personalausweis hinterlegt werden.

§ 6 Gebühren

  • Die Benutzung der Bibliothek ist grundsätzlich gebührenfrei.

§ 7 Allgemeine Rechte und Pflichten des Benutzers/der Benutzerin

  • Die Benutzer/innen haben die Möglichkeit, alle vorhandenen Materialien zum Studium in den Bibliotheksräumen zu nutzen. Medien, die nicht frei zugänglich sind, können beim Bibliothekspersonal bestellt werden und sind nach Benutzung diesem wieder auszuhändigen.
  • Den Benutzer/innen stehen für Recherchezwecke PCs zur Verfügung. Die Internet-Nutzung dient allein zu Forschung und Studium.
  • Das Bibliotheksgut ist mit der erforderlichen Sorgfalt zu behandeln. Insbesondere sind Zusätze, Markierungen und Berichtigungen in Büchern und Katalogen untersagt. Loseblattwerken und Ordnern dürfen keine Blätter, Katalogen keine Katalogkarten entnommen werden. Beschädigungen und Verluste des Bibliotheksguts sind dem Personal sofort zu melden.
  • Mäntel, Jacken, Schirme, Taschen sowie größere Gegenstände dürfen nicht in die Bibliothek mitgenommen werden. Essen, Trinken, Rauchen sowie Telefonieren ist den Benutzern und Benutzerinnen im Bibliotheksbereich nicht gestattet. Mobiltelefone (Handys) dürfen nur in ausgeschaltetem Zustand mitgeführt werden.
  • Die Benutzer/innen sind verpflichtet, die Vorschriften der Benutzungsordnung und die Anordnungen des Bibliothekspersonals zu befolgen.

§ 8 Ausschluss von der Benutzung

  • Verstößt eine Benutzerin oder ein Benutzer schwerwiegend oder wiederholt gegen die Bestimmungen der Benutzungsordnung, so kann sie bzw. er von der Bibliotheksleitung vorübergehend von der Benutzung ausgeschlossen werden.

§ 9 Haftung

  • Die Bibliothek haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die in die Bibliothek mitgebracht werden. Dies gilt auch für den Inhalt von Taschen- und Garderobenschränken der Bibliothek. Die Benutzung von Geräten erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Die Haftung der Benutzer/innen, insbesondere für den Verlust oder die Beschädigung von Medien, richtet sich nach den Vorschriften des BGB, Schadensersatz ist in Form von Geld- oder Buchersatz zu leisten. Die Bibliotheksleitung ist zuständig für die Durchführung des Verfahrens.

§ 10 Inkrafttreten

  • Die Benutzungsordnung tritt in der vorliegenden Fassung am 1.1.2009 in Kraft.