Benutzungsordnung der Bibliothek
§ 1 Zweck der Bibliothek
- Die Bibliothek des IFSH dient grundsätzlich
als Präsenzbibliothek der Forschung, der Lehre
und soweit damit vereinbar, sonstiger wissenschaftlicher
Arbeit und sachlicher Information auf dem Gebiet
der Friedensforschung und Sicherheitspolitik.
- Der Rechtscharakter des Benutzungsverhältnisses
ist zivilrechtlich.
§ 2 Benutzerkreis
- Alle Mitarbeiter/innen, Doktorand/innen und Student/innen
des Instituts sind berechtigt, die Bibliothek zu
benutzen.
- Das Benutzungsrecht kommt auch den Angehörigen
Hamburger Hochschulen sowie anderen externen Benutzern
zu, soweit dies organisatorisch möglich ist.
§ 3 Öffnungszeiten
- Die regelmäßigen Öffnungszeiten
für die Bibliothek werden durch Aushang und
auf der Homepage bekannt gegeben.
- Aus trifftigen Gründen kann die Bibliothek
zeitweilig geschlossen werden. Informationen hierüber
werden rechtzeitig öffentlich bekannt gegeben.
- Aufgrund der räumlichen Situation kann die
Anzahl der Benutzer/innen eingeschränkt werden.
§ 4 Ausleihe
- Ausleihberechtigt sind alle Mitarbeiter/innen,
Doktorand/innen des IFSH und des ZNF, die Studierenden
des Studiengangs MPS, sowie Gastwissenschaftler/innen
des IFSH.
- Für alle anderen Benutzergruppen ist der
Bestand nur in den Bibliotheksräumen zugänglich.
§ 5 Kopieren
- Kopien dürfen nur zum persönlichen
Gebrauch der Benutzer/innen angefertigt werden.
Die Beachtung der urheberrechtlichen Bestimmungen
obliegt den Benutzer/innen.
- Der Präsenzbestand kann z.T. zum Kopieren
entliehen werden. Hierzu muss ein Personalausweis
hinterlegt werden.
§ 6 Gebühren
- Die Benutzung der Bibliothek ist grundsätzlich
gebührenfrei.
§ 7 Allgemeine Rechte und Pflichten
des Benutzers/der Benutzerin
- Die Benutzer/innen haben die Möglichkeit,
alle vorhandenen Materialien zum Studium in den
Bibliotheksräumen zu nutzen. Medien, die nicht
frei zugänglich sind, können beim Bibliothekspersonal
bestellt werden und sind nach Benutzung diesem wieder
auszuhändigen.
- Den Benutzer/innen stehen für Recherchezwecke
PCs zur Verfügung. Die Internet-Nutzung dient
allein zu Forschung und Studium.
- Das Bibliotheksgut ist mit der erforderlichen
Sorgfalt zu behandeln. Insbesondere sind Zusätze,
Markierungen und Berichtigungen in Büchern
und Katalogen untersagt. Loseblattwerken und Ordnern
dürfen keine Blätter, Katalogen keine
Katalogkarten entnommen werden. Beschädigungen
und Verluste des Bibliotheksguts sind dem Personal
sofort zu melden.
- Mäntel, Jacken, Schirme, Taschen sowie größere
Gegenstände dürfen nicht in die Bibliothek
mitgenommen werden. Essen, Trinken, Rauchen sowie
Telefonieren ist den Benutzern und Benutzerinnen
im Bibliotheksbereich nicht gestattet. Mobiltelefone
(Handys) dürfen nur in ausgeschaltetem Zustand
mitgeführt werden.
- Die Benutzer/innen sind verpflichtet, die Vorschriften
der Benutzungsordnung und die Anordnungen des Bibliothekspersonals
zu befolgen.
§ 8 Ausschluss von der Benutzung
- Verstößt eine Benutzerin oder ein
Benutzer schwerwiegend oder wiederholt gegen die
Bestimmungen der Benutzungsordnung, so kann sie
bzw. er von der Bibliotheksleitung vorübergehend
von der Benutzung ausgeschlossen werden.
§ 9 Haftung
- Die Bibliothek haftet nicht für den Verlust
oder die Beschädigung von Gegenständen,
die in die Bibliothek mitgebracht werden. Dies gilt
auch für den Inhalt von Taschen- und Garderobenschränken
der Bibliothek. Die Benutzung von Geräten erfolgt
auf eigene Gefahr.
- Die Haftung der Benutzer/innen, insbesondere
für den Verlust oder die Beschädigung
von Medien, richtet sich nach den Vorschriften des
BGB, Schadensersatz ist in Form von Geld- oder Buchersatz
zu leisten. Die Bibliotheksleitung ist zuständig
für die Durchführung des Verfahrens.
§ 10 Inkrafttreten
- Die Benutzungsordnung tritt in der vorliegenden
Fassung am 1.1.2009 in Kraft.
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