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Positionspapier
der Kommission "Europäische Sicherheit und Zukunft der Bundeswehr" am IFSH
Wozu leisten wir uns die Bundeswehr?
Eine Stellungnahme der Kommission "Europäische Sicherheit und Zukunft der Bundeswehr" am IFSH zur Neufassung der Verteidigungspolitischen Richtlinien
Bundespräsident Johannes Rau hat in seiner "Berliner Rede" vom 19. Mai verstärkte politi-sche Anstrengungen zur Vermeidung gewaltsamer internationaler Konflikte gefordert und da-vor gewarnt, den Einsatz militärischer Mittel zunehmend als Selbstverständlichkeit zu be-trachten. "Ich sehe allerdings die Gefahr, dass wir von 'ultima ratio' reden, dass in Wirklich-keit aber ein Gewöhnungsprozess einsetzen könnte, an dessen Ende militärische Intervention und Krieg ein Instrument unter vielen ist." Dass diese Sorge keineswegs unbegründet ist, zeigte sich nur zwei Tage später, als die neuen Verteidigungspolitischen Richtlinien der Öf-fentlichkeit präsentiert wurden. Sie sehen für die Bundeswehr künftig weltweite Aufgaben vor, nachdem ihr der eigentliche Verteidigungsauftrag abhanden gekommen ist. Aus diesem Anlass hat die Kommission "Europäische Sicherheit und Zukunft der Bundeswehr" am IFSH ihre Arbeit wieder aufgenommen. Die aus Wissenschaftlern und Militärs zusammengesetzte Kommission befasste sich erneut mit der sicherheitspolitischen Lage und dem künftigen Auftrag der Bundeswehr. Sie kommt dabei zu folgenden Ergebnissen:
1. Rechtliche Grundlagen
Die neuen Richtlinien weisen ohne Frage eine ganze Reihe positiver Elemente auf. Dazu gehört – neben der Absicht, sie künftig regelmäßig zu überprüfen und weiterzuentwickeln (Ziff. 8), ihrem multilateralen Ansatz (Ziff. 11) sowie der Betonung der Bedeutung von "Abrüstung und Rüstungskontrolle (als) wesentliche Faktoren der globalen Sicherheitsordnung" (Ziff. 29) – insbesondere die unmissverständliche Feststellung, dass "Grundgesetz und Völkerrecht ... die Grundlage für alle Einsätze der Bundeswehr" bilden (Ziff. 37). Die Kommission wird die Einlösung dieser Norm in der politischen Praxis aufmerksam beobachten.
2. Veränderter Auftrag
In den Richtlinien wird als sicherheitspolitische Grundaussage festgestellt: "Eine Gefährdung deutschen Territoriums durch konventionelle Streitkräfte gibt es derzeit und auf absehbare Zeit nicht" (Ziff. 9). Dies ist ebenso zutreffend wie die daraus abgeleitete Schlussfolgerung: "Ausschließlich für die herkömmliche Landesverteidigung gegen einen konventionellen Angreifer dienende Fähigkeiten werden angesichts des neuen internationalen Umfeldes nicht mehr benötigt. Sie können zudem angesichts der knappen, zur Schwerpunktbildung zwingenden Ressourcenlage nicht mehr erbracht werden, ohne dass sich dies nachteilig auf die künftig erforderlichen Fähigkeiten auswirkt" (Ziff. 62) – eine späte, in der Sache jedoch völlig richtige Erkenntnis. In diesem Zusammenhang bleibt lediglich anzumerken, dass die daran anknüpfende Forderung der Befähigung zur "Rekonstitution" (Ziff. 12) nicht zur Legitimation dafür herangezogen werden darf, die derzeitigen Überkapazitäten doch wieder nur in unzureichender Weise abzubauen.
3. Wehrpflicht
Vor dem Hintergrund der zutreffenden Lageanalyse ist jedoch zu fragen, ob das Festhalten an der allgemeinen Wehrpflicht mit den in den Richtlinien genannten Begründungen (Ziff. 16) wirklich zu rechtfertigen ist – oder ob sich im Gegenteil gerade dieses Festhalten nicht immer mehr als Hindernis dafür erweist, die in den Richtlinien genannten künftigen Auf-gaben auch effizient zu meistern.
4. Internationale Sicherheitsstrukturen
Zutreffend ist auch die Feststellung, "die fortschreitende Erweiterung und Vertiefung der euroatlantischen Sicherheitsstrukturen schaffen einen weltweit einzigartigen Stabilitätsraum" (Ziff. 30). Verblüffend, ja grotesk erscheint jedoch die daraus abgeleitete Konsequenz: "Die Öffnung von NATO und EU ... verlangt aber auch, mehr Pflichten zu übernehmen" (ebd.). Wieso das? Das Nordatlantische Bündnis wird noch stärker – und dennoch sollen den einzelnen Mitgliedstaaten nicht etwa weniger, sondern mehr Belastungen auferlegt werden? Soweit ist es also gekommen: Früher wurden die eigenen militärischen Potentiale durch (echte oder vermeintliche) Bedrohungen bestimmt, heute offensichtlich durch die Aufwendungen und Fähigkeiten der Verbündeten (vor allem der USA). Die NATO führt, so gesehen, nichts anderes als einen absurden Rüstungswettlauf mit sich selbst.
5. Weltweiter Einsatz
Problematisch erscheint auch ein anderer Punkt: "Künftige Einsätze lassen sich ... weder hinsichtlich ihrer Intensität noch geografisch eingrenzen" (Ziff. 57). Zwar wird betont, dass militärische Einsätze nur im Rahmen der "globalen und regionalen Sicherheitsinstitutionen" (Ziff. 35) erfolgen sollen, aber darunter wird auch eine Militärallianz wie die NATO verstanden. Und selbst die Vereinten Nationen werden sich Fragen nach ihrer Legitimation zumindest solange gefallen lassen müssen, wie die Zusammensetzung ihres Sicherheitsra-tes, der den Richtlinien zufolge "die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfrie-dens und der internationalen Sicherheit" (Ziff. 43) trägt, noch immer das Mächtetableau nach dem Zweiten Weltkrieg widerspiegelt und die in ihm vertretenen Nuklearmächte ih-ren Verpflichtungen nach dem Atomwaffensperrvertrag nur ungenügend nachkommen.
6. Einsätze im Innern
Eine weitere Entwicklung ist nicht weniger bedenklich: "Zum Schutz der Bevölkerung und lebenswichtiger Infrastruktur des Landes vor terroristischen und asymmetrischen Bedrohungen wird die Bundeswehr Kräfte und Mittel entsprechend dem Risiko bereithalten. Auch wenn dies vorrangig eine Aufgabe für Kräfte der inneren Sicherheit ist, werden die Streitkräfte im Rahmen der geltenden Gesetze immer dann zur Verfügung stehen, wenn nur sie über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen oder wenn der Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie kritischer Infrastruktur nur durch die Bundeswehr gewährleistet werden kann" (Ziff. 80). Denn vor jeder Maßnahme, die darauf zielt, die Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit auch nur anzutasten, müssten zunächst einmal das erwähnte Risiko präziser bestimmt und außerdem der Nachweis dafür erbracht werden, dass den geschilderten Gefahren mit militärischen Mitteln wirklich sinnvoll beizukommen ist. Auch erscheint es einer entwickelten Demokratie angemessen, wenn die damit verbundenen Möglichkeiten und Gefahren auf breiterer gesellschaftlicher Basis als bisher diskutiert werden. Im Übrigen gilt es zu verhindern, dass die zuvor erwähnten richtigen Elemente der neuen Richtlinien, vor allem der Abbau obsoleter Kapazitäten, damit gleichsam durch die Hintertür konterkariert werden.
7. Europäische Sicherheitskonzeption
Schließlich wird in den Richtlinien eine "gesamtstaatliche Sicherheitspolitik mit flexiblen und aufeinander abgestimmten Instrumenten" gefordert, "die mittelfristig in einer nationalen Sicherheitskonzeption gebündelt werden müssen" (Ziff. 35). Eine solche Konzeption ist sogar äußerst dringlich; in ihr müsste auch das Primat der zivilen Gewaltprävention festgeschrieben und an der restriktiven Handhabung des Einsatzes deutscher Soldaten unbedingt festgehalten werden. Deutsche Außenpolitik muss Friedenspolitik bleiben. Die Beschränkung auf den nationalen Rahmen ist jedoch offensichtlich unzureichend – notwendig sind Anstöße und Beiträge zu einer europäischen Sicherheitsstrategie.
Der Bundespräsident führte in seiner eingangs erwähnten Rede im Übrigen aus, er vermisse "eine breit geführte gesellschaftliche Debatte über die Frage, wie die Bundeswehr der Zukunft aussehen soll". Die Kommission "Europäische Sicherheit und Zukunft der Bundeswehr", die seit ihrer Einsetzung im Jahre 1999 ihre bisherigen Arbeitsergebnisse, darunter auch das von ihr entwickelte Bundeswehr-Modell "200F", bereits in mehreren Publikationen der Öffentlichkeit vorgestellt hat, wird sich auch weiterhin bemühen, zur Behebung dieses Missstandes beizutragen.
Sie wird sich als nächstes dem Thema "Allgemeine Wehrpflicht" zuwenden.
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