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Reinhard
Mutz, in: "Streitkräfte und Strategien", NDR 4, am 18.12.1999
Kein Frieden in Sicht - Tschetschenien und die Folgen
Um
die Aussicht auf einen friedlichen Eintritt Europas in das neue Jahrhundert
steht es schlecht. Für die Beendigung des blutigen Krieges im Kaukasus dürften
die wenigen Tage bis dahin nicht mehr ausreichen. Dennoch erscheint kaum
zweifelhaft, welche Seite am Schluß obsiegen wird. Dafür sind die Kräfteverhältnisse
zu eindeutig. Die einstige Weltmacht Rußland kann das ganze Gewicht ihrer immer
noch imposanten Kriegsmaschine in die Waagschale werfen. Dem haben die
tschetschenischen Freischärler nichts entgegenzusetzen als die Vorteile der
Guerillakampfführung und ihren Fanatismus als Gotteskrieger. Aber die massive
materielle Unterstützung von außen, die sie haben müßten, um dem Ansturm
standzuhalten, werden sie nicht bekommen. Die militärische Rückeroberung einer
abtrünnigen Provinz zeichnet sich ab. Offen ist die Zahl der Opfer, die der
brutale Feldzug kosten wird, und ebenso offen sind die politischen Folgen für
die Region und darüber hinaus.
Auffällig
am Krieg in Tschetschenien ist die Härte des Vorgehens, die sich Moskau,
unbeeindruckt von der wachsenden Empörung des Auslands, leisten zu können
glaubt. Seit fast drei Monaten überzieht eine Feuerwalze das Land. Ortschaft für
Ortschaft wird eingekesselt und mit Bombern und Raketenwerfern solange
beschossen, bis sie gefahrlos eingenommen werden kann. Die Taktik soll den Kampf
am Boden vermeiden und die eigenen Verluste niedrig halten. Für die
Angegriffenen ist das Ergebnis verheerend. Dörfer und Städte sinken in Schutt
und Asche. Die aufständischen Milizen wie die zivilen Bewohner geraten
gleichermaßen ins Schußfeld. Damit verstößt diese Form des Kriegführens
gegen den wichtigsten Grundsatz des internationalen Kriegsrechts - oder wie es
neuerdings heißt: des humanitären Völkerrechts - nämlich die Unterscheidung
zwischen Kombattanten und Zivilisten.
Personen,
die nicht an Kampfhandlungen teilnehmen, dürfen nicht Ziel bewaffneter Angriffe
sein. Sie dürfen auch nicht genötigt werden, ihre Wohnorte aus Gründen zu
verlassen, die mit dem Konflikt zusammenhängen. Diese Verbote stehen im Genfer
Abkommen von 1949 bzw. in den ergänzenden Zusatzprotokollen von 1977. Darin
sind die in Kriegen und Bürgerkriegen einzuhaltenden humanitären
Mindeststandards zwingend festgeschrieben. Die Sowjetunion hat sie sämtlich
unterzeichnet und ratifiziert. Mithin binden sie ohne Einschränkung auch die
Russische Föderation als deren Rechtsnachfolgerin. Wenn die Moskauer Führung
sich jetzt damit herausredet, sie verfolge lediglich Terroristen und Banditen,
so greift die Ausflucht erkennbar zu kurz. Denn in Tschetschenien rebellieren
nicht Einzelpersonen, es kämpfen bewaffnete Konfliktparteien planvoll und
koordiniert um die Kontrolle desselben Territoriums. Folglich handelt es sich um
einen Bürgerkrieg, und es gelten die Regeln des humanitären Kriegsvölkerrechts.
Darüber setzt sich Rußland vorsätzlich hinweg. Kein anderer Rechtsgrund, auch
kein politisches Argument vermag den permanenten Rechtsbruch, das skrupellose
Vorgehen gegen die eigene Bevölkerung zu legitimieren. Zu Recht steht Moskau am
Pranger der internationalen Öffentlichkeit.
Aber
anders als während des ersten Tschetschenien-Krieges zwischen 1994 und 1996
regt sich diesmal im Lande selbst nicht die leiseste Opposition. Dieser
innerrussische Klimawandel hat vielschichtige Ursachen. Als im vergangenen
September die Sprengstoffanschläge auf Moskauer Wohnhäuser über 300 Menschen
in den Tod rissen, schrieb die Regierung das Verbrechen tschetschenischen
Fundamentalisten zu. Beweisen können hat sie den Verdacht bis heute nicht, aber
daß er geglaubt wird, illustriert die Unbeliebtheit der Tschetschenen in der
russischen Bevölkerung. Klar ist hingegen, wer für die Angriffe auf
dagestanische Bergdörfer verantwortlich war, die im August den antirussischen
Aufstand in die Nachbarrepublik tragen sollten. Schamil Bassajew hat sich mit
den Überfällen gebrüstet. Er ist der bekannteste unter den bärtigen
Feldkommandeuren, die dem gewählten Präsidenten Aslan Masschadow in Grosny die
Herrschaft streitig machen. Seine buntscheckige Mudschahidin-Truppe verfügt über
modernste Ausrüstung russischer Herkunft, finanziert mit arabischen
Petro-Dollars. Ihr Ziel ist ein islamischer Kaukasus, aus dem die Russen, die
immerhin stärkste Bevölkerungsgruppe, gefälligst zu verschwinden haben.
Keine
Frage, daß sich Rußland zwischen dem Schwarzen und dem Kaspischen Meer in der
Defensive befindet. Mit ihren über hundert Völkerschaften und Tausenden von
Clans weist die Region ein Maß an ethnischer und politischer Zerklüftung auf,
dem gegenüber der Balkan ein geradezu übersichtliches Bild abgibt. Von den
sieben nordkaukasischen Republiken, die zur Russischen Föderation gehören, ist
Tschetschenien die einzige, in der die Titularnation auch die Mehrheit der
Bewohner stellt. Würde sie sich endgültig aus dem russischen Staatsverband lösen,
erhielten die Sezessionsbestrebungen in den übrigen teilautonomen Republiken
Auftrieb und der Abwanderungsdruck auf die russische Bevölkerung nähme weiter
zu. Derweil wachsen südlich des Kaukasus die Spannungen mit den ehemaligen
Sowjetrepubliken und heute unabhängigen Staaten Georgien und Aserbaidschan. Sie
sind die stillen Verbündeten Amerikas im Pipeline-Monopoly um die kaspischen Öl-
und Erdgasvorräte. Gerade ist am Rande des OSZE-Gipfels in Istanbul eine
Entscheidung zur Trassenführung demonstrativ bekräftigt worden, die Moskau vom
künftigen Transit des begehrten Förderguts ausschließen soll.
Nicht
ohne Grund hat sich in der russischen Hauptstadt der Eindruck verfestigt, aus
der europäischen Politik immer stärker verdrängt zu werden. Als der qualvolle
Jugoslawien-Krieg endete, entschied die NATO, die militärische Nachsorge in
eigener Regie zu betreiben. Für Rußlands Rolle fand man die fortan geltende
Formel: Mitwirken ja, mitbestimmen nein. Zähneknirschend fügte sich Moskau,
konnte aber die Ausdehnung der Allianz nach Osten dennoch nicht abwenden. Das
Europa der gemeinsamen Sicherheit ohne neue Grenzen und Gräben, wie es die
NATO-Rußland-Akte von 1997 verheißt, existiert nur auf dem Papier. Der Westen
handelt nach Eigeninteresse und Opportunität, notfalls auch mit Gewalt,
notfalls auch am geltenden Völkerrecht vorbei. War es denn realistisch zu
erwarten, das Kosovo-Beispiel würde nicht andernorts Schule machen? Nur wer
seine Sicherheitsbelange selbst in die Hand nimmt, so folgerten die Strategen im
Kreml, kann sich behaupten. Von der NATO lernen, heißt siegen lernen!
Aus
westlicher Sicht ist die Lage doppelt mißlich. Zum einen stieß das neue Credo
"Menschenrecht geht über staatliche Souveränität" rasch an seine
politischen Grenzen. Nun hat die NATO ein Glaubwürdigkeitsproblem: Das Leid der
Albaner im Kosovo beantwortete sie mit Bomben und Raketen, vor der Not der
Tschetschenen blickt sie betreten zur Seite. Zum anderen erscheinen die
Gespenster des Kalten Krieges wieder am Horizont. Boris Jelzin fühlte sich bemüßigt,
Washington an Rußlands Atomwaffenmacht zu erinnern. Bill Clinton hatte zuvor
gewarnt, Moskau werde einen hohen Preis entrichten müssen, wenn es seinen
Marsch auf Grosny fortsetze. Das sind die sprachlichen Codes der nuklearen
Drohung. Zu Zeiten der Supermachtkonfrontation waren sie an der Tagesordnung.
Vor fünf oder selbst vor zehn Jahren hätte niemand vorausgesagt, daß sie in
die Ost-West-Beziehungen zurückkehren würden.
Auch
dem Rest der Welt eröffnen sich lehrreiche Einsichten. Daß eine Organisation
wie die UNO doch noch in die Rolle des globalen Friedenshüters hineinwächst,
zu der sie bestimmt ist und für die sich die politischen Voraussetzungen seit
1989/90 entscheidend verbessert hatten, wird immer unwahrscheinlicher. Wer
sicher sein will, braucht eigene Stärke oder das Bündnis mit Starken. Den
perfekten Schutz vor humanitären Interventionen á la NATO und vor
Terroristenbekämpfung nach Moskauer Vorbild liefert jedoch erst die Verfügung
über Abschreckungsmacht. Das wird gerade denjenigen Staaten zu denken geben,
die vor der Frage stehen, ob sie ihre nationale Nuklearwaffenrüstung ab- oder
ausbauen sollen.