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Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg

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 Reinhard Mutz in der Frankfurter Rundschau vom 09.06.1999

 

Über den Rubikon

Im Kosovo erprobt die NATO ihre neue Strategie robuster Krisenbewältigung - Als Garant für Sicherheit und Frieden in Europa hat sie sich damit disqualifiziert

 

"Die Hauptaufgabe unserer Streitkräfte ist nicht, Friedensmissionen zu

betreiben, sondern Kriege zu gewinnen."

Anthony Lake, erster Sicherheitsberater Präsident Clintons, 1994

 

Am 24. März 1999 begann die NATO mit Luftangriffen auf militärische Bodenziele in verschiedenen Landesteilen der Bundesrepublik Jugoslawien. Die Operation fiel zeitlich zwischen zwei andere herausragende Ereignisse auf der politischen Agenda der Allianz. Am 12. März übergaben in Independence, Missouri, die Außenminister dreier ehemaliger Ostblockstaaten - Polens, Ungarns und der Tschechischen Republik - die Ratifikationsurkunden über den Beitritt zum Washingtoner Vertrag. Die erste Runde der NATO-Osterweiterung war damit abgeschlossen. Am 4. April jährte sich die Unterzeichnung des Nordatlantikvertrages zum fünfzigsten Mal. Auf dem vom 23. bis 25. April in Washington veranstalteten Jubiläumsgipfel besiegelten die Staats- und Regierungschefs der nunmehr 19 Mitgliedstaaten das neue Strategische Konzept. Es markiert die politischen und militärischen Ziele, an denen das Bündnis in kurz- und mittelfristiger Zukunft sein Handeln auszurichten gedenkt.

 

Seit jeher waren die Repräsentanten der Atlantischen Allianz und der Mitgliedstaaten darauf bedacht, ihren Zusammenschluß nicht nur als ein militärisches Bündnis, sondern auch als eine politische Wertegemeinschaft verstanden zu wissen. Was diese Wertegemeinschaft ausmacht, bringt der Gründungsvertrag an zwei Stellen zum Ausdruck. In der Präambel bekennen sich die Partner zu den Grundwerten der Freiheit, der Demokratie und des Rechts. In Artikel 1 übernehmen sie eine konkrete Verpflichtung, die sich in vier Einzelpflichten aufgliedern läßt: Sie versichern,

 

Der Nordatlantikvertrag ist nicht nur das Gründungsdokument, sondern zugleich auch die Verfassungsurkunde der Allianz. Obgleich bereits ein halbes Jahrhundert alt, kann er keineswegs als eine Sammlung antiquierter Bestimmungen von lediglich noch zeitgeschichtlicher Bedeutung betrachtet werden: Durch die Unterschriften der drei neuen Bündnisstaaten ist er gerade frisch bekräftigt worden.

 

Mit einem Federstrich hat das bewaffnete Vorgehen der NATO auf dem Balkan jede einzelne der vier in Artikel 1 der Satzung niedergelegten Selbstverpflichtungen zu Makulatur werden lassen. Dabei handelte es sich nicht um die erste militärische Intervention in der Krisenregion. Zwischen Februar 1994 und September 1995 haben NATO-Luftstreitkräfte während des Bosnien-Krieges insgesamt elf Kampfeinsätze geflogen, sämtlich gegen Ziele der bosnischen Serben, davon den letzten in Form eines mehrwöchigen Bombardements auch auf Einrichtungen der zivilen Infrastruktur. Für diese Einsätze gab es eine Ermächtigung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen - keine sonderlich klare, keine, die ohne extrem weite Auslegung nachvollziehbar gewesen wäre, aber eben doch eine im formalen Sinn vorhandene Ermächtigung. Daran fehlte es im Frühjahr 1999. Mit dem Kosovo-Konflikt hatte sich der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in den vorangegangenen zwölf Monaten mehrfach eingehend befaßt. Drei Resolutionen wurden verabschiedet. Sie nehmen Bewertungen vor, sprechen Verurteilungen aus und geben Empfehlungen ab, aber sie erteilen nicht die Befugnis zur militärischen Erzwingung irgendeiner Forderung.

 

Die NATO hat sich darüber hinweggesetzt. Sie handelte gewaltsam ohne die Legitimation durch ein dafür zwingend erforderliches internationales Mandat. Sie operierte folglich unter Bruch des Völkerrechts und damit zugleich im offenen Gegensatz zu einer Verpflichtung, die ihre Mitglieder nicht nur gegenüber der gesamten Staatengemeinschaft, sondern noch zusätzlich und ausdrücklich auf Gegenseitigkeit untereinander eingegangen sind. Eine rote Linie wurde überschritten: Die NATO mißachtet ihre eigenen vertraglichen Grundlagen. Alle Reformvorhaben, die sie gegenwärtig unternimmt, alle politisch-programmatischen Impulse zum Funktions- und Strukturwandel der westlichen Allianz werden im Licht dieser Zäsur zu interpretieren sein.

 

Rußlands Marginalisierung

 

Allen westlichen Beteuerungen zum Trotz, eine stabile Friedensordnung für Europa dürfe Rußland nicht ausschließen, hat das nach Bevölkerung und Territorium größte Land des Kontinents keinen gleichberechtigten Platz im neuen Gefüge europäischer Sicherheit zu erlangen vermocht. Mit seinem Einspruch gegen die Entwicklung, die je nach Blickwinkel als Öffnung, Erweiterung oder Expansion der NATO nach Osten bezeichnet werden kann, ist es gescheitert. Eine Zusage, wenigstens nicht über die ehemalige sowjetische Westgrenze hinaus vorzudringen, d.h. keine vormals zur UdSSR gehörenden Länder in das westliche Bündnis aufzunehmen, hat es nicht erhalten. Lediglich ein feierlich besiegeltes Dokument gestand der Westen ihm zu: die NATO-Rußland-Akte vom 27. Mai 1997. Sie hebt den Status Rußlands protokollarisch geringfügig über den der anderen Teilnehmer an den Partnerschaftsprogrammen der NATO hinaus, indem sie regelmäßige bilaterale Konsultationen vorsieht. Der Wunsch Moskaus jedoch, konkrete Nebenfolgen der Bündnisausweitung, die als besonders sicherheitsschädlich empfunden werden, verläßlich abgewendet zu sehen, blieb unerfüllt.

 

Im Ostteil Deutschlands, auf dem Gebiet der ehemaligen DDR, sind sowohl die dauernde Stationierung ausländischer Truppen als auch die Dislozierung nuklearer Waffen untersagt. So will es der sogenannte Zwei-plus-Vier-Vertrag vom September 1990, mit dem die Siegermächte des Weltkrieges dem Ende der deutschen Teilung zustimmten. Das Verbot war Moskaus Preis für die Einwilligung in die NATO-Mitgliedschaft Gesamtdeutschlands. Östlich davon, auf polnischem Territorium, können hingegen mit Einverständnis der Warschauer Regierung konventionell oder nuklear bewaffnete NATO-Streitkräfte stationiert werden. Denn der polnische Staat unterliegt keinen militärischen Souveränitätsbeschränkungen. Die NATO hat zugesichert, in absehbarer Zukunft von ihren Dislozierungsoptionen keinen Gebrauch zu machen. Das ist eine politische Absichtserklärung ohne rechtliche Bindung. Sie kann morgen revidiert werden, sollte sich die Lagebeurteilung ändern. Sie begründet weder die westliche Pflicht, die Zusage einzuhalten, noch ein russisches Recht, auf der Einhaltung zu bestehen. Die unterschiedlichen Regelungen für Ostdeutschland und für Polen symbolisieren zweierlei: den Machtverfall Moskaus während der neunziger Jahre und die Entschlossenheit des Westens, ihn zum eigenen Vorteil zu nutzen.

 

Auf eine knappe Formel gebracht, lautet das westliche Verständnis der sicherheitspolitischen Rolle Rußlands in Europa: Mitwirkung ja – Mitsprache nein. In genau diesen Worten erläuterten Verteidigungsminister der NATO die Absicht, von der sie sich bereits im Oktober 1995 in Williamsburg, Virginia, leiten ließen, als sie die Modalitäten einer militärischen Überwachung des Friedensabkommens für Bosnien-Herzegowina berieten, das im darauf folgenden Monat in Dayton ausgehandelt wurde. Nach zähem Sträuben beschied sich die russische Regierung mit einem eigenen Kontingent an der multinationalen Umsetzungsstreitmacht IFOR (später SFOR), die seither unter NATO-Befehl agiert. Die Beteiligung auch an der Kontroll- und Kommandofunktion konnte sie nicht durchsetzen. Die Brüskierung Rußlands in Dayton wiederholte sich nochmals gesteigert Anfang dieses Jahres in Rambouillet. Wiederum verhandelte formal die Balkan-Kontaktgruppe mit Vertretern von Konfliktparteien, diesmal den Parteien eines Bürgerkrieges. Wiederum enthielt der Abkommensentwurf ein Kapitel über die militärische Implementierung durch eine NATO-Streitmacht. Dieses Kapitel jedoch, an dem die Verhandlungen scheiterten, was dann die Luftschläge der NATO auslöste, war von westlicher Seite in den Plan eingefügt worden. Es handelte sich nicht um eine Vorlage der Kontaktgruppe, Rußland hatte ihm nicht zugestimmt.

Sich über Sicherheitsanliegen Rußlands und über russische Initiativen in Sicherheitsfragen hinwegzusetzen, ist keine neue Praxis. Neu ist die demonstrative Art, in der es geschieht. Die Abfuhr, die Primakows und zunächst auch Tschernomyrdins Vermittlungsbemühungen im Kosovo-Krieg zuteil wurde, war ein Beispiel. Ein anderes Beispiel waren die falschen Töne und schiefen Bilder, die sich in die amtlichen Würdigungen der ersten NATO-Erweiterungsrunde einschlichen. Wenn der Vorgang den Triumph der Gerechtigkeit über die Geschichte bezeugt (Solana) und eine Epoche beschließt, wo in Europa die Grenzen von Stalins blutigem Stiefel gezogen wurden (Albright), dann kann die Versicherung der NATO-Rußland-Akte, man wolle gemeinsam die Spuren der früheren Konfrontation löschen, nicht ernst gemeint sein.

 

Reformulierung der Allianzstrategie

 

"Wenn unsere nationalen Sicherheitsinteressen bedroht sind, werden wir handeln – gemeinsam mit anderen, wenn wir können, aber allein, wenn wir müssen. Wir werden auf Diplomatie setzen, wenn wir können, aber auf Gewalt, wenn wir müssen." Es war der amerikanische Präsident, der die Essenz der Sicherheitsphilosophie seiner Regierung am 26. September 1994 ausgerechnet der Vollversammlung der Vereinten Nationen in New York vortrug. Die Rede ist vom Alleinhandeln, vom Gewaltgebrauch und davon, daß sie gewählt werden würden, wenn sie gewählt werden müssen. Wer oder was definiert dieses Müssen? Die Antwort lautet: das nationale Interesse. Ohne ihren Zeitbezug ist die Erklärung nicht verständlich. Die amerikanische Administration hatte gerade eine umfassende sicherheitspolitische Bestandsaufnahme im Licht des mißglückten und vorzeitig abgebrochenen Somalia-Einsatzes hinter sich. Das Engagement für friedenserhaltende Missionen stand seither im Gastgeberland der Vereinten Nationen nicht mehr hoch im Kurs. Die kurze Blütezeit des Multilateralismus endete 1994. Künftige Vorhaben, so die neue Devise, seien auf die eigenen politischen Anliegen zu konzentrieren, und dies ausdrücklich auch unter Einschluß militärischer Mittel.

 

Es dauerte fünf Jahre, bis die Botschaft aus Washington in Brüssel ankam. Seit Anfang 1998 beriet die NATO in verschiedenen Gremien ihr neues Strategiekonzept. Auf dem Gipfeltreffen zum fünfzigjährigen Bestehen der Allianz wurde es Ende April 1999 in Washington verabschiedet. Die Debatte kreiste vorwiegend um die beiden Fragen, zu denen der amerikanische Präsident 1994 die Richtungsmarkierung vorgegeben hatte: Worin soll künftig die Hauptaufgabe der NATO bestehen? Und wie kann sie als militärisches Bündnis, dessen Gründungszweck entfallen ist, auch weiterhin militärisch handeln?

 

Daß nach dem Ende des Blockkonflikts und dem Kollaps der Sowjetmacht der Schutz der Mitgliedstaaten vor bewaffneten Angriffen den Fortbestand der Allianz, in deren Satzung ausschließlich dieser Auftrag verankert ist, nicht mehr hinlänglich begründen kann, liegt auf der Hand. Gleichwohl sind Abschreckung und Verteidigung über die Jahre Schlüsselbegriffe programmatischer Aussagen der Allianz geblieben, wenngleich mit abnehmender Betonung. Im Frühjahr 1992 bot die NATO erstmals an, zur Unterstützung friedenserhaltender Aktivitäten eigene Mittel bereitzustellen. Die Offerte richtete sich an die KSZE.

 

Der Weg zum Dienstleistungsunternehmen für andere internationale Institutionen schien vorgezeichnet, kollidierte indessen bald mit dem immer nachdrücklicher vorgetragenen Anspruch, selbst die maßgebliche und wichtigste Sicherheitsorganisation zu sein. Das zeitweilig favorisierte Schlagwort der Krisenbewältigung führte aus zweierlei Gründen nicht zu einer plausiblen neuen Zweckbestimmung der NATO: Erstens gab es dafür bereits etablierte Organisationen – global die UNO, regional die OSZE. Zweitens war niemand im Bündnis gewillt, die pauschale Zuständigkeit für alle krisen- und konflikthaften Entwicklungen einzufordern, sondern nur für solche, an denen ein politisches Eigeninteresse besteht. Mehr und mehr geriet der Interessenbegriff zum Dreh- und Angelpunkt der Suche nach einer neuen Funktionsdefinition. Die sich aufdrängende Antwort lautet: Die NATO ist ein Bündnis zur Verteidigung der gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder.

 

Allerdings liegen ungeachtet der semantischen Ähnlichkeit Welten zwischen einem Verteidigungsbündnis und einem Interessenverteidigungsbündnis, insbesondere dann, wenn es sich militärischer Mittel zu bedienen gedenkt. Selbstverteidigung gegen einen bewaffneten Angriff ist eine Reaktionsweise, deren Legitimität außer Frage steht. Verteidigung von Interessen hingegen, betrieben mit Waffengewalt, was den Unterschied zur Durchsetzung von Interessen aufheben würde, ist ein Verhalten, das jedem Rechtsempfinden widerspricht. Die NATO muß damit rechnen, für Aktivitäten, die dem veränderten Aufgabenverständnis entspringen, immer seltener die ungeteilte Zustimmung der internationalen Gemeinschaft zu erlangen, und das heißt konkret: ein Mandat des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Folglich spielte die Frage, wie das Gewaltmonopol der Weltorganisation zu umgehen sei, eine zentrale Rolle in der Strategiedebatte. Die Selbstmandatierung als ein nicht nur in exzeptionellen Notsituationen gangbarer Ausweg scheint konsensfähig geworden zu sein. Da sich ein Handeln in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen kaum noch behaupten läßt, wählen ranghohe Repräsentanten der Allianz zunehmend eine alternative Formulierung: Die NATO handele "im Geist" der Charta.

 

Die NATO macht Ernst

 

Anschaulicher als schriftliche Deklarationen vermittelt die Politik in Aktion Aufschlüsse über Konsequenzen konzeptioneller Überlegungen. Die Rolle der NATO im Kosovo-Konflikt kann als Beispiel dienen. Seit März 1998, als die langjährige Auseinandersetzung zwischen der jugoslawischen Zentralmacht und den Kosovo-Albanern in den bewaffneten Bürgerkrieg umschlug, hat keine andere internationale Organisation von außen aktiver auf die Entwicklung eingewirkt. Erfolge und Fehlschläge des Krisenmanagements gehen zu großen Teilen auf ihr Konto.

 

Schon der erste alarmierende Auftritt eines Bündnisorgans in der Kosovo-Frage nahm ein wiederkehrendes Merkmal der nachfolgenden Aktivitäten vorweg: Spektakulären militärischen Maßnahmen stand kein adäquates politisches Bemühen zur Seite. Am 11. Juni 1998 erteilten die Verteidigungsminister dem Militärausschuß der NATO einen Prüf- und Planungsauftrag. Ausgearbeitet werden sollten Szenarien für die ganze Palette möglicher militärischer Einsätze von der Überwachung eines Flugverbots im Luftraum des Kosovo über anhaltende Bombenschläge bis zur Einnahme und Besetzung der Krisenprovinz. Als Zweck des Beschlusses wurde erklärt, er solle zur Beendigung der Gewaltanwendung durch jugoslawische Streitkräfte beitragen und die Voraussetzungen für eine friedliche Lösung schaffen. Eine genauere Erläuterung dazu erging nicht. Daß die Maßnahme als nachdrückliche Warnung an die Führung in Belgrad gemeint war, unterstrichen anschließend mehrtägige Luftmanöver von NATO-Geschwadern über den Nachbarländern Albanien und Mazedonien. Völkerrechtlich begann das Bündnis die Bodenhaftung zu verlieren. Denn verboten ist nicht erst die Anwendung, sondern bereits die Androhung militärischer Gewalt.

 

Die Verschärfung der Drohung vollzog der NATO-Rat Mitte Oktober durch den Erlaß der Activation Order, einer Mobilisierungsweisung, die vorsieht, die Verlegung von Streitkräften in den Einsatzraum abzuschließen und die Übertragung der Kommandogewalt an den militärischen Befehlshaber vorzubereiten. Parallele Verhandlungen des amerikanischen Sonderbotschafters Holbrooke mit dem jugoslawischen Präsidenten Milosevic führten am 13. Oktober zu einer schriftlichen Übereinkunft. An den Vorgang ist zu erinnern, weil er zeigt, daß die verbreitete Auffassung, die jugoslawische Führung sei weder zu substantiellen Zugeständnissen noch zur Beachtung eingegangener Verpflichtungen bereit gewesen, der Überprüfung nicht standhält. Die Vereinbarung trug der Regierung in Belgrad u.a. auf:

- einen sofortigen Waffenstillstand auszurufen und einzuhalten,

- die Militär- und Polizeipräsenz im Kosovo auf den Stand vor Ausbruch der Kämpfe zurückzuführen,

- zuzulassen, daß eine luftgestützte Überwachungsmission der NATO sowie

- eine Verifikationsmission der OSZE im Konfliktgebiet die Einhaltung kontrolliert,

- mit den Vertretern der Kosovo-Albaner über eine Beilegung des Konflikts zu verhandeln und

- diese Verhandlungen unter internationaler Vermittlung zu führen.

Gemessen an der zuvor eingenommenen Haltung, das Kosovo sei eine innere Angelegenheit Serbiens, in die ausländische Einmischung nicht geduldet werden könne, stellen die Auflagen einen bemerkenswerten Katalog politischer Konzessionen dar. Selten hatte bei einem innerstaatlichen Konflikt die diplomatische Einwirkung von außen so weitreichende Souveränitätsbeschränkungen zur Folge. NATO-Generalsekretär Solana wertete zwei Wochen später die Übereinkunft als Erfolg und bestätigte die Einhaltung der Bestimmungen.

 

Nunmehr notwendig gewesen wäre die unmittelbar nachsetzende politische Initiative mit dem Ziel, in zügigen, konzentrierten Verhandlungen eine Verständigung zwischen den Bürgerkriegsparteien über den künftigen Status der Balkanprovinz herbeizuführen. Diese koordinierte Anstrengung der internationalen Politik unterblieb. Fast vier kostbare Monate verstrichen ungenutzt, Zeit genug, die fragile Waffenruhe wieder zerfallen zu lassen. Im Vergleich zum Dayton-Prozeß, der den Bosnien-Krieg beendete, nahm sich die überstürzte Rambouillet-Konferenz vom Februar 1999 in der Sorgfalt der Vorbereitung und dem Geschick der Verhandlungsführung geradezu dilettantisch aus. Sie scheiterte an der Weigerung der Belgrader Regierung, derjenigen Staatenkoalition, die sich durch notorisch einseitige und fortwährend gesteigerte Drohgebärden als eingeschworener Gegner zu erkennen gegeben hatte, einen ihrer Landesteile auf unbestimmte Dauer als Besatzungsmacht zu überlassen. Die NATO war in der eigenen Falle gefangen: Konnte sie nicht Friedensstreitmacht sein, mußte sie Kriegspartei werden. Der Vorsatz zwang sie, die humanitäre Katastrophe eintreten zu sehen, die sie verhindern wollte.

 

Einige Folgerungen

 

Fünfzig Jahre nach ihrer Gründung und an der Schwelle eines neuen Jahrhunderts vollzieht die NATO den Bruch mit sich selbst. Während der längsten Zeit ihres Bestehens hatte sie eine klare Funktion. Sie war der tragende Pfeiler in der Machtbalance zweier sich gegenseitig in Schach haltender Weltsysteme. Die Ära des wechselseitigen Drohens, des maßlosen Rüstens, des Spiels mit dem Untergang schuf keinen Frieden. Aber sie kann sich als Minimalerfolg zugutehalten, ohne Krieg geendet zu haben. Sicherheit im Sinne von Kriegsverhütung ist das Verdienst der NATO. Davon hat sie sich losgesagt. Sie verhütet den Krieg nicht mehr, sie führt ihn.

 

Geschaffen in Reaktion auf die Unterwerfung Osteuropas unter sowjetische Herrschaft und zur Bewahrung Westeuropas vor einem ähnlichen Schicksal, stellte das Verschwinden dieser Gefahr die NATO vor die Wahl, entweder ebenfalls zu verschwinden oder sich ein neues Betätigungsfeld zu suchen. Den Ausgang der Suche faßt das Strategiedokument in Worte. Noch ehe es veröffentlicht war, beleuchtete der neuerliche Balkankrieg die aufgeworfenen Probleme:

 

  1. Am Anfang der westlichen Interventionsplanung zum Kosovo standen zwei unumstößliche politische Überzeugungen: daß der vierjährige Krieg nach dem Zerfall Jugoslawiens durch frühzeitigen Waffeneinsatz von außen hätte verkürzt werden können und daß es NATO-Bomben gewesen seien, die das Blutvergießen in Bosnien schließlich beendet haben. Beide Überzeugungen beruhen auf fehlerhafter Analyse, es sind Trugschlüsse – der erste mit großer Wahrscheinlichkeit, der zweite mit Gewißheit. Die Absicht, es im Kosovo gar nicht erst so weit kommen zu lassen, war löblich, die Mittelwahl untauglich. Wer nur Gewalttäter bestraft, schafft die Gewaltursachen nicht aus der Welt. Wer nur die Drohspirale betätigt, provoziert das Desaster.

 

  1. Um einen komplexen ethnonationalen Konflikt hoher Gewaltvirulenz erfolgreich eindämmen zu können, bedarf es der ganzen Bandbreite erfolgsfähiger Instrumente: der politischen Krisenprävention, der zivilen Streitbeilegung, der Schlichtung und Vermittlung sowie als ultima ratio auch der Unterbindung bereits ausgebrochener Gewalt durch Gegengewalt. Zweifellos verfügt Europa, verfügt der Westen über sämtliche dieser Instrumente und zusätzlich über ein breites Reservoir an positiven wie negativen ökonomischen Sanktionsmitteln. Die NATO dagegen hat nur ein einziges Mittel, dieses jedoch im Übermaß: militärische Macht. Sie ist ein Bündnis, sie denkt und sie handelt wie ein Bündnis nach den Maximen der höchstwirksamen Bekämpfung eines Gegners. In politischer Konfliktmoderation mit Augenmaß und Stehvermögen hat sie weder Kompetenz noch Erfahrung. Als oberste Instanz der Krisenbewältigung in Europa ist sie eine Fehlbesetzung.

 

  1. Die NATO ersetzt die Verpflichtung auf das Recht durch die Leitkategorie des Interesses. Das internationale Recht ermächtigt aber weder Staaten noch Staatenkoalitionen, ihre Interessen nach eigenem Gutdünken wahrzunehmen. Es stellt ihnen nicht ein beliebiges Vorgehen anheim. Es deckt nicht die unbeschränkte Mittelwahl. Es billigt vor allem nicht den Griff zu den Waffen nach freiem Ermessen. Wie kann ein Bündnis politische Akteure zum Verzicht auf Gewalt und zur Befolgung für alle geltender Regeln anhalten, wenn es sich selbst davon freistellt? Das Völkerrecht markiert den erreichten Grad an Zivilität im internationalen System. Es ist kein weniger kostbares Gut als innerhalb demokratischer Gesellschaften der Rechtsstaat. Wo es Lücken aufweist, muß es verbessert werden. Die Abschaffung wäre die schlechteste Alternative.

 

  1. Je mehr die NATO in den Vordergrund tritt, desto stärker geraten die übrigen Institutionen in ihren Schatten. So hat die zivile Beobachtermission der OSZE im Kosovo während der gesamten Einsatzdauer ihre vorgesehene Mannschaftsstärke nicht erreichen können. Personal und Logistik in Abrufbereitschaft standen nicht zur Verfügung. Die 1997 noch 16 Mitgliedstaaten der NATO investierten in die Aufgaben, die sie als Bündnispartner gemeinsam wahrnehmen, 440 Milliarden Dollar. Im gleichen Jahr betrug der von 54 Teilnehmerstaaten bestrittene Haushalt der OSZE 54 Millionen Dollar. Auf einen Dollar für die gesamteuropäische Sicherheitsorganisation kamen folglich 8.000 Dollar für Streitkräfte und Rüstungen, zuzüglich der Verteidigungsetats der übrigen 38 OSZE-Staaten. Das Zahlenverhältnis spiegelt die politische Prioritätensetzung und erklärt zu Teilen die Ineffizienz europäischer Sicherheitspolitik.

 

  1. Hauptverlierer des gesteigerten Geltungsanspruchs der NATO ist die Russische Föderation. Die NATO-Rußland-Grundlagenakte, die den gemeinsamen Sicherheits- und Stabilitätsraum Europa ohne Trennlinien und Einflußsphären beschwört und den Gewaltverzicht gegen jedweden Staat, seine Souveränität, territoriale Unversehrheit und politische Unabhängigkeit bekräftigt, hat sich als das sicherheitspolitische Dokument mit dem kürzesten Verfallsdatum erwiesen. Rußland wird nicht mehr benötigt, so das häufig zu hörende Argument, es sei denn, die politikbestimmenden NATO-Mächte beschließen, als Balkan-Kontaktgruppe zu tagen. Widerstandsunfähigkeit zwingt zur Fügsamkeit: Wer die Hand aufhalten muß, kann nicht die Faust ballen. Aber nahezu alle Konfliktherde Europas mit einem kosovo-ähnlichen Krisenpotential liegen entlang der russischen Grenzen. Dort könnte Moskau im Spannungsfall Verfahrensweisen adaptieren, die das westliche Bündnis auf dem Balkan eingeführt hat.