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Auf schiefer Bahn
Deutsche Außenpolitik - Militarisierung ist mehr
als ein Schlagwort geworden
"Zahlen
ja, schießen nein", beschied der deutsche Kanzler den amerikanischen Präsidenten.
Wie die Bonner Regierung ein bewaffnetes Vorgehen gegen Saddam Hussein zu
unterstützen gedenke, hatte die Anfrage aus Washington gelautet. Eine
halbherzige, eine inkonsequente Antwort! Man hätte auch schießen können, wenn
man schon glaubte, zahlen zu müssen. Oder nicht zahlen dürfen, wenn man nicht
schießen wollte. Zehn Jahre vergingen seither. Längst ist die Schießhemmung
verflogen, aber zu einer schlüssigen Haltung im Umgang mit ihrer Waffenmacht
hat sich die deutsche Politik noch immer nicht verstanden.
Eine
Zeitlang mochte das hingehen. Traf der abrupte Gestellungsbefehl auf einen außereuropäischen
Krisenschauplatz den Empfänger doch gänzlich unvorbereitet. Die Bonner
Republik sei eine Zwillingsschwester der NATO, spottete einst Alfred Grosser,
und ihr gemeinsamer Vater der Kalte Krieg. Eine andere Gefährdung der
westlichen wie der westdeutschen Sicherheit als durch die Militärmacht der
Sowjetunion hatte jahrzehntelang außerhalb des Vorstellungsvermögens gelegen.
Folglich ging die Verteidigungsplanung der NATO stets von der Annahme eines östlichen
Angriffs auf westliches Bündnisgebiet aus, und die höchste
Eintrittswahrscheinlichkeit wurde in Mitteleuropa vermutet.
Dem
entsprach das bereits in Friedenszeiten starke Aufgebot ausländischer
Stationierungsstreitkräfte auf deutschem Boden. Es hätte der Bundesrepublik im
Verteidigungsfall Bündnishilfe leisten sollen. Daß der westdeutsche Staat
seinerseits in die Lage kommen könnte, den Alliierten militärisch
beizuspringen, erschien wenig wahrscheinlich. Und daß es dabei gegen einen
anderen Feind gehen würde als den potentiellen Gegner im Osten, galt als
auszuschließen. Unter dem klar definierten Konfliktbild des geteilten Europa
fielen für die Bundesrepublik Verteidigungsfall und Bündnisfall in eins.
Was
sich im Sommer 1990 am Golf zusammenzog, war nicht der Verteidigungsfall,
sondern ein Interventionskrieg. Mit der Vorbereitung der Operation "Wüstensturm"
reagierte eine multinationale Streitmacht unter amerikanischer Führung auf die
Annexion Kuweits durch den Irak. Keine Frage: Eine gewaltsame Aggression und der
offene Bruch des Völkerrechts gingen voraus. Aber rechtfertigt illegale Gewalt
ein beliebiges Vielfaches legaler Gegengewalt? Ohne vorherige Ausschöpfung
nichtmilitärischer Zwangsmittel? In einer Region, in der gewaltsame Landnahmen
bis dahin durch Resolutionen verurteilt, aber nicht mit Krieg geahndet zu werden
pflegten? Lauter ungewohnte Fragen für eine Gesellschaft, die gelernt hatte,
den Frieden als Ernstfall zu betrachten.
Der
Bundesrepublik bescherte der Golfkrieg das Ende der Ära strikter Selbstmäßigung
und Nichteinmischung in internationale Konflikte. Von Anfang an war sie
mitbeteiligt, zwar ohne Soldaten zunächst, aber mit Waffen, Geld und Logistik.
Von deutschem Boden werde nur Frieden ausgehen, hieß es feierlich im Vertrag über
die äußeren Aspekte der deutschen Einheit. Kaum daß die Tinte getrocknet war,
lief auf Straßen, Schienen, Luft- und Wasserwegen der Bundesrepublik die
generalstabsmäßige Verlegung von zwei Millionen Tonnen alliierten und
deutschen Militärgeräts in Richtung Golf an. So wurde es das Gegenteil von
Frieden, was als erstes vom wiedervereinigten Deutschland ausging. Mit 17
Milliarden Mark Finanz- und Ausrüstungshilfe übernahm Bonn nicht weniger als
ein Drittel der Kriegskosten der Interventionsmächte.
Nur
"Scheckbuchdiplomatie", wie jene, die das Mitschießen vermißten, verächtlich
kommentierten? Jedenfalls blieb es nicht dabei. Auch die Bundeswehr kam zu ihrem
ersten Auslandseinsatz unter Ernstfallbedingungen. Zwei Flottenverbände der
Bundesmarine mit zwölf Zerstörern, Fregatten, Minenräumbooten und
Versorgungsschiffen rückten in das östliche Mittelmeer vor. Die Luftwaffe
entsandte eine Jagdbomberstaffel mit 18 Kampfflugzeugen und zu deren Schutz zwei
Luftabwehreinheiten in die Südosttürkei. Rund 3 000 deutsche Soldaten taten
schließlich am Rande der Kriegsregion Dienst, ohne in die Kampfhandlungen
einzugreifen. Sie übernahmen passive Aufgaben der Flankensicherung. Mehr meinte
die Bundesregierung der verstörten Öffentlichkeit in Deutschland noch nicht
zumuten zu können.
Das
nachfolgende Jahrzehnt sah die kontinuierliche Demontage rechtlicher und
psychologischer Schranken gegen exterritoriale Einsätze deutscher Streitkräfte.
Meist lieferte der eskalierende Konflikt auf dem Balkan den Anlaß. Schritt für
Schritt tastete sich Bonn an sein neues Verständnis politischer "Normalität"
heran. Der Übergang zwischen humanitären, nichtmilitärischen und militärischen
Aktivitäten verlief fließend oder es änderte sich der Einsatzauftrag im
Verlauf einer Mission.
So
oblag dem integrierten Frühwarn- und Aufklärungsgeschwader der NATO zunächst
lediglich, die jugoslawische Krisenregion aus der Luft zu beobachten. Mit den
ersten Angriffen amerikanischer Kampfjets auf serbische Ziele im Frühjahr 1994
übernahmen die AWACS-Maschinen ihre Zweitrolle als Feuerleitzentralen. Sie
wurden Teil aktiver Kriegshandlungen - und mit ihnen die deutschen
Besatzungsmitglieder an Bord.
Gegen
den AWACS-Auftrag wie auch gegen
die deutsche Teilnahme an der Embargo-Überwachung in der Adria und an der
multinationalen Somalia-Mission, die glücklos endete, legte die
parlamentarische Opposition Klage beim Bundesverfassungsgericht ein - erfolglos
in allen drei Fällen. Der eigenwillige Richterspruch aus Karlsruhe zog die
Grenzen verfassungsrechtlicher Zulässigkeit von Auslandsverwendungen der
Bundeswehr bewußt weit, band sie jedoch an die vorherige Zustimmung des
Bundestages.
Seither
liegt es praktisch im Ermessen von Regierung und Parlament zu entscheiden, wann,
wo und wofür deutsche Soldaten zum Einsatz kommen. So hatten es das vorige
Kabinett und Verteidigungsminister Rühe ausdrücklich gewünscht. Militärische
Zurückhaltung, das Markenzeichen der alten Bundesrepublik, gehört der
Vergangenheit an. Mit dem Ja zur Kosovo-Intervention der NATO, dem elfwöchigen
Luftkrieg ohne Mandat des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, brach der
letzte Damm. Aber diesen Entschluß hat bereits eine rot-grüne Bundesregierung
zu verantworten.
Ein
weiter Weg führt von der verschämten Beihilfe zum Feldzug am Golf bis zur
politischen Vorreiterrolle beim Kraftakt auf dem Balkan. Was genau ist geschehen?
Eine für die Verfassungsgeschichte und Verfassungspraxis der Bundesrepublik
fast konstitutive Grundhaltung hat sich verflüchtigt: die strikte
Unterscheidung zwischen erlaubter und unerlaubter Waffenanwendung, zwischen
legitimer und illegitimer Gewalt.
Daß
Streitkräfte und Rüstungen nur noch einem einzigen Zweck dienen dürfen und
keinem sonst - der Verteidigung - war den Vätern des Grundgesetzes eine
schlichte Selbstverständlichkeit. Nicht allein das Stigma der deutschen
Vergangenheit, auch die prekäre Sicherheitslage an der Nahtlinie zwischen den
Machtblöcken erzwang diese Einsicht. Dennoch wäre die deutsche
Selbstbescheidung als deutscher Sonderweg gründlich mißverstanden. Im
Gegenteil, das Grundgesetz vollzieht nur nach, was die großen internationalen
Konventionen, voran die Charta der Vereinten Nationen, zwingend vorschreiben.
Ohne Wenn und Aber verbieten sie jede Form militärischer Gewalt, außer zur
Selbstverteidigung und zur Gewährleistung des Friedens unter Autorität der
Weltorganisation selbst.
Normalität
kommt von Norm. Wer die Regeln des Rechts und der Zivilität unterläuft oder
aushöhlt, schafft keine neue Normalität, die den Namen verdient. In diese
Richtung aber weist inzwischen die sicherheitspolitische Diskussion in
Deutschland. Scheinbar sind es nur Kleinigkeiten: Die Bundeswehrplanung kommt
nahezu gänzlich ohne Lage- und Bedrohungsanalyse aus und ohne eine daraus
gewonnene Bedarfsermittlung. Stattdessen geben zunehmend der Rang und das
politische Gewicht des Landes das neue Richtmaß für den Streitkräfteumfang ab.
Haushaltsansätze orientieren sich an Indikatoren wie Bevölkerungsgröße und
Sozialprodukt. Wo sich ein Bedarf an Verteidigungsvorsorge beim besten Willen
nicht mehr ausmachen läßt, ersetzt ihn die Formel von der Verteidigung
deutscher Interessen. Das Wort ist dasselbe, der Sinn ein anderer.
Natürlich
hat ein Staat wie die Bundesrepublik auswärtige Interessen. Soldaten gehörten
bisher nicht zu denen, die mit der Wahrnehmung betraut waren. Militarisierung
der Außenpolitik? Vor kurzgriffigen Schlagworten sei gewarnt. Aber wie soll man
es nennen, wenn in immer mehr amtlichen Äußerungen von militärischen
Interessen der Bundesrepublik die Rede ist? Wenn militärische Aktivitäten
neben die zivilen, politischen, diplomatischen, ökonomischen Mittel aufrücken
in das ganz reguläre Instrumentarium außenpolitischer Interessenvertretung?
Eine Armee für den existentiellen Notfall oder Waffenmacht zum Alltagsgebrauch
- die Grundfrage wird die Politik entscheiden müssen. Sie ist nicht delegierbar
an Expertenkommissionen.
Ebensowenig
kann die Frage den Bündnisgremien in Brüssel überantwortet werden. So oft hat
der Bundeskanzler nach dem wenig ruhmreichen Kosovo-Abenteuer einen Merksatz
wiederholt, daß darin fast schon so etwas wie eine Außenpolitik-Doktrin von
Rot-Grün aufscheint: Bündnissolidarität sei für Deutschland Staatsräson. Hätte
sich der Kanzler doch an sein Credo gehalten. In der Tat ist die Bundesrepublik
bei ihren Verbündeten im Wort. Sie schuldet ihnen - siehe NATO-Vertrag, Artikel
fünf - Beistand zur Abwehr eines bewaffneten Angriffs. Sie schuldet ihnen nicht
Beihilfe zur Führung eines bewaffneten Angriffs. Das ist bekanntlich das
Gegenteil von Verteidigung, und auf seinen Ruf als Verteidigungsallianz hat das
Bündnis immer großen Wert gelegt.