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Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg

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Reinhard Mutz

in: Blätter für deutsche und internationale Politik 2/2000

 

 

Europa unter falscher Flagge

 

 

Seine äußere Sicherheit und die seiner Bürger zu schützen, ist die selbstverständliche Pflicht jedes Staates. Solange noch Militärapparate und Kriegsrüstungen auf der Erde existieren, können sie eingesetzt werden, auch gegen das eigene Land. Diese Gefahr gilt es abzuwenden, durch politische, notfalls durch militärische Vorkehrungen. Darin besteht die Aufgabe staatlicher Sicherheits- und Verteidigungspolitik.

 

Eine Staatengemeinschaft, die zur politischen Union zusammenwachsen will, handelt nur folgerichtig, wenn sie auch diesen Politikbereich in die gemeinsame Zuständigkeit nimmt. Der Entschluß der Europäischen Union, nach Jahren der Ankündigung nun mit dem Vorhaben ernst zu machen, klingt also vernünftig. Schon wird die verteidigungspolitische Initiative der EU als historischer Schritt, gar als Sprung in das neue Jahrhundert gefeiert.

 

Die Ungereimtheiten enthüllen sich bei näherem Hinsehen. Zunächst gibt es da ja bereits die NATO. Ihr gehören elf der 15 EU-Staaten an. Sie ist verantwortlich für alle Belange der kollektiven Selbstverteidigung ihrer Mitglieder. Daran soll sich auch zukünftig nichts ändern. Das Bündnis behält ungeschmälert seinen bisherigen Auftrag bei. Was aber bleibt dann noch, so ist zu fragen, an verteidigungspolitischen Aufgaben für die Union?

 

Aus der militärischen Kräfteplanung erschließt sich die Antwort nicht. Bis zum Jahr 2003 soll ein europäischer Großverband in Armeestärke mit 50 bis 60 000 Mann Bodentruppen entstehen, zusammengesetzt aus nationalen Kontingenten und für eine selbständige Operationsfähigkeit von mindestens zwölf Monaten ausgerüstet. Dem Projekt liegt offenbar keine verteidigungspolitische Bedarfsanalyse zugrunde. Denn während Verteidigungskräfte der Sicherung des eigenen Territoriums dienen, ist die neue Streitmacht ausdrücklich für Einsätze außerhalb der EU vorgesehen. So betritt das "Europa der Verteidigung" die Bühne unter falscher Flagge: Um Verteidigungsvorsorge geht es ersichtlich nicht, es geht um das Gegenteil.

Letzte Zweifel zerstreut das Dokument, auf das die Aufgabenzuweisung an die künftige europäische Eingreiftruppe zurückgeht. Es ist nicht mehr ganz jungen Datums und überdies wenig bekannt. Im Juni 1992 kamen die Außen- und Verteidigungsminister auf dem Petersberg bei Bonn überein, für ihre nationalen Streitkräfte drei zusätzliche Tätigkeitsfelder abzustecken:

-     erstens Rettungseinsätze;

-     zweitens friedenserhaltende Maßnahmen, bis dahin besser bekannt als Blauhelm-Missionen unter dem Dach der Vereinten Nationen;

-     drittens - und darin lag der Zugriff auf ein neues politisches Terrain - "Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung, einschließlich Maßnahmen zur Herbeiführung des Friedens".

 

Das Gremium, das diese Entscheidung traf, war kein Organ der EU, sondern der Ministerrat der WEU, der Westeuropäischen Union. Das ist die zweite, zwar kleinere, aber ältere Militärkoalition des Westens, gleichfalls gegründet, um den gegenseitigen Beistand ihrer Mitglieder im Fall eines bewaffneten Angriffs zu organisieren. Sie steht bis heute im Schatten der mächtigen NATO und vermochte noch kein eigenständiges politisches Profil zu gewinnen. 1992 sprengte die WEU handstreichartig per Ministerbeschluß und vorbei an den nationalen Parlamenten ihren strikt defensiven Vertragszweck. Aus dem Verteidigungsbündnis wurde eine Interventionsallianz, zumindest auf dem Papier. Inzwischen hat sich die Europäische Union die sogenannten Petersberg-Aufgaben zu eigen gemacht. Indem sie nun die entsprechenden militärischen Kapazitäten bereitstellt, schickt sie sich an, die umdefinierte Rolle der WEU auch auszufüllen.

 

In dem Zusammenhang ist ein weiteres Detail der schon sieben Jahre zurückliegenden Weichenstellung bedeutsam. Mit Bedacht wurde in die Petersberg-Erklärung ein Passus aufgenommen, der, wie man eigens hervorhob, Militäreinsätze zur Krisenbewältigung auch ohne Ermächtigung des UN-Sicherheitsrats ins Auge faßt. Daß die Wahl einer sich selbstmandatierenden Instanz damals auf die WEU und nicht auf die NATO fiel, liegt an der Unterschiedlichkeit der beiden Bündnisverträge. Anders als der NATO-Vertrag enthält der WEU-Vertrag keine Klausel über die räumliche Begrenzung des Geltungsbereichs. Anders gesagt: Die WEU und analog dazu die Europäische Union haben kein out-of-area-Problem. Aus dem Petersberg-Dokument spricht der Wunsch nach unumschränkter militärischer Handlungsfreiheit. Gleich zwei lästige Fesseln sollten abgestreift werden, die der Charta der Vereinten Nationen und die des Nordatlantikvertrages.

Die Europäische Union erweist sich einen schlechten Dienst, will sie an diese fragwürdige Beschlußlage anknüpfen. Ihre gemeinsame Militärpolitik, wie sie zutreffender heißen sollte, geriete von Anfang an in Mißkredit. Der Verteidigungsauftrag früherer Tage taugt nun mal nicht mehr zur Rechtfertigung überdimensionierter Armeen. Die Verteidigung von Interessen hingegen, die Ersatzformel, die zunehmend benutzt wird, um den Anschein von Kontinuität zu wahren, kann die Lücke nicht schließen.

 

Natürlich haben Staaten auswärtige Interessen, und den Regierungen obliegt es, sie zu vertreten. Aber auch mit Waffen, auch mit Gewalt? Der Satz, daß Krieg kein Mittel der Politik mehr sein darf, wäre dann endgültig außer Kraft gesetzt. Die Ziele, um die es geht, lassen an Klarheit nichts zu wünschen übrig: Verteidigung bedeutet Abwehr eines Angriffs auf ein eigenes Rechtsgut. Intervention bedeutet Einmischung und Eingriff in die Rechtsgüter anderer. Wenn dazu das Eigeninteresse als Legitimation ausreichen soll, wird die Grenze überschritten, die zulässige von unzulässiger Kriegführung unterscheidet und Völkerrecht von Faustrecht.

 

Solche Einwände, so ist gelegentlich zu hören, würden nur noch in Deutschland diskutiert, unsere Verbündeten hätten sie längst überwunden. Das mag als Feststellung zutreffen, aber auch als Argument? Gewiß ist es das deutsche Grundgesetz, das den Existenzzweck der Bundeswehr an den Verteidigungsfall bindet und den Verteidigungsfall als Angriff mit Waffengewalt auf das Bundesgebiet definiert. Darin befindet es sich in guter Gesellschaft. Denn von einem völlig identischen Verteidigungsverständnis geht auch die Charta der Vereinten Nationen aus, und dasselbe gilt für die Bündnisverträge der NATO und der WEU: Erst ein bewaffneter Angriff macht die Gegenwehr zur Verteidigung. Wer die Dinge auf den Kopf stellt und etwas anderes als Verteidigung ausgibt, betreibt Etikettenschwindel.

 

Nur semantische Spitzfindigkeit? Jahrhunderte verfassungspolitischer Anstrengung haben Europa den Rechtsstaat beschert. Er schützt den Bürger vor despotischer Herrschaft. Dasselbe Ziel verfolgt auf internationaler Ebene das Völkerrecht. Es ist ein ebenso kostbares Gut und verdient denselben Respekt. Zu seinen größten Errungenschaften zählt das Gewaltverbot. Nur die Staatengemeinschaft selbst darf davon abweichen - in eng begrenzten Fällen und nach genau festgelegten Regeln. Wer dennoch aus eigener Macht, im eigenen Interesse und unter Umgehung der für alle geltenden Normen militärisch handelt, übt illegitime Gewalt. Er greift zurück auf das vorzivilisatorische Recht des Stärkeren und hält zur Begründung nichts in Händen als den geschichtlich so diskreditierten Vorwand des gerechten Krieges.

 

Vielen Politikern ist das ethische Dilemma durchaus bewußt. Sie übergehen es mit Schweigen oder sie verfallen auf bizarre Ausflüchte wie die Erwägung, ob nicht der höhere moralische Standard und der größere Respekt vor den Menschenrechten der westlichen Welt ein besonderes Interventionsprivileg verleihe. Nun ist Moral eine interpretierbare Größe, und Menschenrechte haben etwas mit Menschenbildern zu tun, die sich von Kultur zu Kultur unterscheiden. Soll einer bestimmten Staatengruppe erlaubt sein, nach Ermessen gegen Dritte Gewalt anzuwenden, wie wäre dann anderen Staaten, z.B. den islamischen, derselbe Anspruch zu bestreiten? Verträgt sich unsere eigene Werteordnung wirklich mit einer Haltung, die in letzter Konsequenz besagt, nur der Rechtgläubige sei befugt zum Heiligen Krieg?

 

Legitimität ist das eine Kriterium, an dem sich politische Programme bewähren müssen, Funktionalität ist ein anderes. Aber auch unter Nutzenaspekten überzeugt das Vorhaben der Europäer nicht. Waffenmacht ist ein viel zu plumpes, zu grobschlächtiges Mittel, um komplexe ethnische Konfliktlagen unter Kontrolle zu bringen. Es entbehrt nicht der Ironie, daß Europa ausgerechnet in dem Augenblick auf die militärische Karte setzt, wo ein aufwendiger Interventionskrieg gerade gescheitert ist. Im Kosovo herrscht kein Frieden, es herrscht Anarchie. Stabilität ist auf dem Balkan nicht eingekehrt. Nirgendwo entdecken Beobachter ernsthafte Anzeichen der Besserung. Nur daß der Westen für lange Zeit als Besatzungsmacht an die Krisenregion gekettet bleibt, scheint festzustehen.

 

Mit dem Kosovo-Krieg erweist sich zum zweiten Mal ein westlicher Waffengang als Entscheidungsschub für die Idee des militärisch integrierten Europa. Unmut über die Statistenrolle, in die sich die europäische Politik gedrängt sah, gab jeweils den Anstoß. Bereits nach dem Golfkrieg von 1991 verlangte Frankreich den Aufbau einer NATO-unabhängigen Streitmacht mit eigenständiger Kommandostruktur in der Regie der WEU. Damals stoppte Washington die Pläne durch energische Demarchen in den verbündeten Hauptstädten. Amerika dürfe nicht von Europa getrennt werden, so hieß es, und die Sicherheit aller Alliierten müsse unteilbar bleiben. Aus jenen Tagen stammt die aufsässige Formel von der "Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität". Die Amerikaner machten daraus stets den "europäischen Pfeiler im Bündnis" und meinten damit nicht mehr Mitsprache, sondern mehr Lastenteilung, Mehrkosten für die Europäer.

 

Nun ist ein weiteres Motiv hinzugetreten. Die europäischen Regierungen fühlen sich nicht mehr lediglich politisch ins Abseits verbannt, sie fürchten zunehmend auch einen militärisch riskanten Kurs.  Das Management der Kosovo-Krise samt Kontrolle der eingebauten Eskalationsschwellen entglitt ihnen mangels eigener Einflußmacht. Ohne die überlegene Waffentechnologie der USA hätte der Luftkrieg gegen Belgrad nicht geführt werden können. Dagegen sollen nun ebenbürtige Einsatzmittel in europäischer Hand Abhilfe schaffen. "Wir müssen es selbst können, damit die Amerikaner es nicht ohne unser Wollen tun", ließ Bundeskanzler Schröder im Interview mit dem SPIEGEL besorgt verlauten.

 

Für ein ehrgeiziges Rüstungsprojekt ist das eine ungewöhnliche Begründung. Ein Mangel an Kapazitäten zur militärischen Krisenbewältigung auf dem Kontinent wird von niemandem behauptet. Daß diesen Kapazitäten die Bewältigung der Kosovo-Krise weitgehend mißlang, ist schwer zu übersehen. Folgt daraus etwa der Bedarf an zusätzlichen Kapazitäten, deren einzige Aufgabe darin bestünde, den Einsatz der vorhandenen künftig zu vermeiden? Um den Zusammenhalt der westlichen Allianz muß es schlecht stehen. Offenbar wappnet sich Westeuropa nicht für neue Erfordernisse der europäischen Sicherheit, es wappnet sich gegen den amerikanischen Hauptverbündeten. Der Wettbewerb geht um die Frage, wer in Europa die Ultimaten stellt, wer die Exempel statuiert und wer den Finger am Abzug hält.

 

An der Wiege der Europäischen Verteidigungsunion stehen Rivalitäts- und Prestigedenken Pate. Über die Ausstattungskosten läßt sich einstweilen nur spekulieren. Die Wunschlisten der Planer sind lang und anspruchsvoll. Sie reichen von strategischer Aufklärungstechnologie über see- und luftgängige Transportmittel für lange Strecken bis zu leichteren Kampffahrzeugen, Abstandswaffen und Systemen zur Nachtkampfführung. Über all dies hätten nicht nur die Verteidigungspolitiker, sondern auch die Finanzminister nachzudenken, wenn es denn einen Zuwachs verspräche an Sicherheit in Europa. Daran hapert es jedoch auf der politischen, nicht auf der militärischen Ebene. Viel ist lamentiert worden über verpaßte Gelegenheiten, die Krisenherde Bosnien und Kosovo beizeiten zu entschärfen. Und schon glimmt wieder eine Lunte, und wieder geschieht nichts, um das Verhängnis abzuwenden, obwohl keinem Außenpolitiker verborgen bleiben dürfte, daß in Montenegro der nächste Balkankrieg heranreift.

Warum also nicht den ersten Schritt vor dem zweiten tun? Vordringlich ist für die Europäische Union die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Sie steckt noch in den Kinderschuhen. Hier kann Europa seinen Einigungswillen unter Beweis stellen, z.B. bei der anstehenden Reform der Vereinten Nationen. Von der ständigen Mitgliedschaft im Sicherheitsrat sind ganze Kontinente ausgeschlossen, aber Westeuropa beharrt starrsinnig auf seinen zwei Sitzen, dem britischen und dem französischen. Sogar noch ein dritter Anwärter, Deutschland, drängt in den exklusiven Kreis. Für ein Europa, das mit einer Stimme sprechen will, bietet sich als Ausweg der gemeinsame Sitz der EU im Sicherheitsrat geradezu an. Doch die Lösung hat keine Chance, der nationale Egoismus obsiegt.

 

Oder das andere Beispiel gleich vor der eigenen Haustür: Zur Wiederherstellung der inneren Sicherheit im Kosovo sind 6 000 ausländische Polizisten vorgesehen, ganze 1 800 befinden sich erst vor Ort, sechs Monate nach Beginn der Mission. Der Westen kann über Wochen einen Hightech-Krieg führen mit Zehntausenden von Lufteinsätzen für Milliarden von Dollar. Aber ein bescheidenes Kontingent ziviler Ordnungskräfte auf die Beine stellen, kann er nicht. Personal, Ausbildung, Logistik, Geld - Fehlanzeige. Europa sollte sich auf das Notwendige und Naheliegende konzentrieren. Von verstiegenen Ambitionen, die viel kosten und wenig nutzen, läßt es besser die Finger.