P ä d a g o g i s c h e
I n f o r m a t i o n e n
zur Friedensforschung und Sicherheitspolitik
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Ausgabe 7/1995
Hamburg, Dezember 1995
Margret Johannsen / Bettina Klee
Alle für einen oder jeder für sich?
Soll und Haben der Vereinten Nationen
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Das Jubeljahr der Vereinten Nationen fand nicht
statt. Zwar waren sich die hohen Regierungsvertreter der 185 Mitgliedstaaten,
die im Oktober 1995 ihre fünfminütigen Reden zum 50. Geburtstag der UNO
hielten, in einem Punkt einig: Die Weltorganisation ist wie vor fünfzig Jahren
auch weiterhin der Hoffnungsträger der Völkergemeinschaft. Doch in den Medien
wurde mit kritischen Kommentaren nicht gespart: Die UNO habe vor der Aufgabe
versagt, die egoistischen Interessen der Nationalstaaten zu überwinden und als
durchsetzungsfähiges Instrument der Völkergemeinschaft zur Organisation ihres
friedlichen Zusammenlebens zu dienen. "Welt-UN-Ordnung" - mit diesem
Wortspiel wird der UNO angelastet, mitschuldig zu sein am friedlosen Zustand der
Welt.
Ist die Wertschätzung der UNO, die in den
Festreden zum Ausdruck kam, berechtigt? Oder ist die UNO gescheitert und am
Ende? Um in dieser Sache zu einem Urteil zu kommen, sollen zunächst drei
Vorfragen erörtert werden:
1. Warum wurde
die UNO gegründet?
2. Welches
sind die Ziele und Grundsätze der UNO?
3. Wo liegen
die Schwerpunkte der UNO-Tätigkeit?
Auf jedem der wesentlichen Tätigkeitsfelder wird
Bilanz gezogen: Erfolge und Mißerfolge werden einander gegenübergestellt,
Bedingungen für erfolgreiche Aktivitäten und Gründe für mißlungene
Unternehmen erörtert. Vor allem wird der Frage nachgegangen, warum es in den fünfzig
Jahren, die seit der Gründung der UNO verstrichen sind, nicht gelungen ist,
"künftige Generationen vor der Geißel des Krieges zu bewahren", wie
es in der Präambel der Charta, der Satzung der Vereinten Nationen, heißt.
Informationen über den Aufbau der Vereinten Nationen und Vorschläge zur Reform
der UNO ergänzen den Text.
1.
Warum wurde die UNO gegründet?
Die UNO ist ein "Kind" des Zweiten
Weltkrieges. Sie wurde nach den Erfahrungen mit der aggressiven
Eroberungspolitik Hitlerdeutschlands und seiner Verbündeten von 51 Staaten
unter Führung der USA, der Sowjetunion und Großbritanniens gegründet,
um die Staatenwelt künftig vor jeder gewaltsamen Änderung des internationalen
Machtgefüges zu bewahren und auf diese Weise zu verhindern, daß sich die Tragödie
eines Weltkrieges wiederholt.
Zu diesem Zweck schufen die Gründerstaaten der
Vereinten Nationen zwei Klassen von UNO-Mitgliedern: Jeder Staat entsendet
Vertreter in die Vollversammlung. Hier folgt das Stimmrecht dem Prinzip one
state - one vote. Es versieht die Organisation der Staatengemeinschaft mit
einem demokratischen Element. Doch die Generalversammlung hat keine
Entscheidungsbefugnis. Ihre Beschlüsse besitzen lediglich Empfehlungscharakter.
Das Machtzentrum der Vereinten Nationen jedoch ist der Sicherheitsrat. Dieses fünfzehnköpfige
Gremium allein kann verpflichtende Entscheidungen für die UN-Mitgliedstaaten
treffen. Im Sicherheitsrat dominiert der "Club der Fünf": Die USA,
Großbritannien, China, Rußland (als Nachfolger der Sowjetunion) und Frankreich
verfügen über einen ständigen Sitz und können gegen jede inhaltliche
Entscheidung ein Veto einlegen. Durch ihre privilegierte Stellung im
Sicherheitsrat hat jedes der Ständigen Mitglieder die Garantie, daß es bei der
Wahrnehmung seiner Interessen nicht überstimmt werden kann. Auf diese Weise können
die Großmächte ihre Interessen wahren und zugleich verhindern, daß die UNO
zum Instrument eines potentiellen Gegners wird. Die Gründerväter der UNO
erwarteten, daß der Zwang zur Einigung der führenden Mächte im Sicherheitsrat
und die Verpflichtung aller Mitglieder der Völkergemeinschaft, seine Beschlüsse
in die Praxis umzusetzen, das Machtgefüge zwischen den Staaten nach dem Sieg
der Anti-Hitler-Koalition in eine stabile Weltordnung überführen würde.
2.
Welches sind die Ziele und Grundsätze der UNO?
Vor dem Hintergrund des opferreichsten Krieges
der Weltgeschichte hat die UNO es sich zur obersten Aufgabe gesetzt, "den
Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren" (Artikel 1
UN-Charta). Die Charta verpflichtet darum die UN-Mitglieder, die Androhung oder
Anwendung von Gewalt in den internationalen Beziehungen zu unterlassen und ihre
Beziehungen untereinander von Rechtsprinzipien leiten zu lassen. Zwar wird der
herausragende und in der Charta über dreißigmal verwendete Begriff
"Frieden" an keiner Stelle definiert. Das gleiche gilt für die
Begriffe "Weltfrieden" und "internationale Sicherheit". Doch
sowohl den Diskussionen der UN-Gründungskonferenz in San Francisco als auch der
Charta selbst läßt sich entnehmen, daß sich die Vereinten Nationen einem
umfassenden Friedensbegriff verpflichtet fühlen. Frieden wird nicht nur als
Nicht-Krieg verstanden, sondern auch als Verwirklichung von Gerechtigkeit. Die Tätigkeit
der Vereinten Nationen beschränkt sich daher nicht auf das Bemühen, Kriege
im Sinne der direkten Gewaltanwendung zwischen Staaten zu verhindern. Die
UNO unternimmt auch vielfältige Anstrengungen, "den wirtschaftlichen und
sozialen Fortschritt aller Völker zu fördern" (Präambel UN-Charta),
damit die Ursachen möglicher Konflikte beseitigt werden.
Weiterführende
Literatur:
Bruno
Simma (Hrsg.), Charta der Vereinten Nationen. Kommentar, München 1991.
Günther
Unser, Die UNO. Aufgaben und Strukturen der Vereinten Nationen, 5. Auflage, München
1992.
Rüdiger
Wolfrum (Hrsg.), Handbuch Vereinte Nationen, 2. Auflage, München 1991.
Andreas
Zumach, Vereinte Nationen, Reinbek bei Hamburg 1995.
3. Wo liegen die Schwerpunkte der UNO-Tätigkeit?
Mit dem Ziel, im Zusammenleben der Völker den
Krieg als Mittel der Politik dauerhaft
zu überwinden, konzentrieren die Vereinten Nationen ihre Tätigkeit auf drei
Aufgabenfelder: Entwicklungszusammenarbeit, Menschenrechtspolitik und
Friedenswahrung.
3.1
Entwicklungszusammenarbeit
Dürrekatastrophen, Hungersnöte, Flüchtlingsströme,
Kampf um Boden, Wasser und Nahrungsmittel, Vertreibung und Völkermord - diese
und ähnliche Konfliktabläufe in der Dritten Welt verdeutlichen, daß Armut und
Elend eine primäre Gewaltquelle darstellen. Werden Konflikte, deren Ursachen in
wirtschaftlicher Not und sozialen Spannungen liegen, erst einmal mit Waffen
ausgetragen, sind oft innerhalb kürzester Zeit die Früchte jahrzehntelanger
Bemühungen um eine Verbesserung der Lebensbedingungen zerstört.
Die Gründungsnationen der UNO waren deshalb überzeugt:
Staaten können nur dann friedlich miteinander leben, wenn die materiellen
Grundbedürfnisse der Menschen befriedigt sind. Um den Teufelskreis von
materieller Not und Krieg zu durchbrechen, haben sich die Mitgliedstaaten der
Vereinten Nationen in der Präambel der UN-Charta dazu bekannt, "den
wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt aller Völker zu fördern", und
sich verpflichtet, durch internationale Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem,
sozialem und kulturellem Gebiet "jenen Zustand der Stabilität und
Wohlfahrt herbeizuführen, der erforderlich ist, damit zwischen den Nationen
friedliche und freundschaftliche ... Beziehungen herrschen ... " (Art. 55
UN-Charta): Entwicklungszusammenarbeit ist materielle
Friedenssicherung.
Generalversammlung, Wirtschafts- und Sozialrat
sowie eine Vielzahl von Fachorganisationen sind für die UN-Entwicklungspolitik
zuständig. In der Generalversammlung, dem Plenum der Vereinten Nationen, werden
entwicklungspolitische Grundlinien und Prinzipien festgelegt und Aufgaben an den
Wirtschafts- und Sozialrat delegiert, z.B. die Ausarbeitung von Verträgen oder
die Vorbereitung von internationalen Konferenzen wie die Umweltkonferenz von Rio
1993 oder der Sozialgipfel in Kopenhagen 1995. Vor allem aber ist die
Generalversammlung die Plattform, auf
der die Entwicklungsländer für ihre Rechte und Anliegen streiten können und
auf der zukunftsrelevante globale Probleme diskutiert werden. Bislang fehlt
allerdings ein Instrument für entwicklungspolitische Belange, um über
Empfehlungen hinaus Beschlüsse auch durchzusetzen.
Der Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) besteht
heute aus 54 Vertretern der UNO-Mitgliedstaaten. Um möglichst alle Erdteile und
die dort herrschenden Probleme angemessen zu repräsentieren, wird die jeweils
aktuelle Zusammensetzung nach einem Regionalschlüssel auf 14 afrikanische, 11
asiatische, 10 lateinamerikanische und 13 westeuropäische sowie 6 osteuropäische
Staatenvertreter (einschließlich der Ständigen Sicherheitsratsmitglieder)
bestimmt. Der ECOSOC hat keine Entscheidungsgewalt wie der Sicherheitsrat,
sondern koordiniert die entwicklungspolitischen Programme der
UN-Fachorganisationen, z.B. der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation
(FAO), der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Organisation für Erziehung,
Wissenschaft und Kultur (UNESCO), des Entwicklungsprogramms (UNDP) und der
Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
Die entwicklungspolitischen Herausforderungen
haben sich in den vergangenen 50 Jahren gewandelt. Bestimmte Aufgaben wurden
erfolgreich abgeschlossen (Ausrottung der Pocken bis zum Jahre 1977), andere
waren bei Gründung der Weltorganisation noch kein Thema (Umweltschutz). In den
fünfziger und sechziger Jahren war die Begleitung des
Entkolonialisierungsprozesses Hauptaufgabe der UN-Entwicklungspolitik. Auf ihrem
Weg in die staatliche Selbständigkeit begleitete die UNO ehemalige Kolonien
durch direkte Hilfe vor Ort (z.B. Finanzierung von Infrastrukturprojekten, Hilfe
beim Verwaltungsaufbau) sowie durch die Festschreibung der Rechte
entkolonialisierter Völker, beispielsweise in der "Deklaration über die
Gewährung der Unabhängigkeit an koloniale Länder und Völker" aus dem
Jahre 1960. Mit dem Treuhandrat richtete die UNO außerdem ein Organ ein, das
strategisch wichtige Gebiete verwaltet und beaufsichtigt, bis diese
wirtschaftlich, politisch und sozial ausreichend gefestigt sind, um in freier
Wahl die Selbstregierung und Unabhängigkeit erreichen zu können. Letztes
Treuhandgebiet war die Pazifikinselgruppe Palau, die im Dezember 1994 als 185.
Mitglied in die UNO aufgenommen wurde. Ohne das UN-Engagement wäre die
Entkolonialisierung wesentlich langsamer und möglicherweise gewaltsamer
abgelaufen.
Die Entkolonialisierungswelle hatte zur Folge, daß
die Weltorganisation sich sprunghaft vergrößerte. Zwischen 1955 und 1962
wurden 50 Staaten neu in die UNO aufgenommen - die meisten davon ehemalige
Kolonien. Für die UNO brachte diese Situation zweierlei mit sich: Erstens änderten
sich die Mehrheitsverhältnisse in der Generalversammlung. Die einstige Dominanz
der industrialisierten Länder wich einer zahlenmäßigen Überlegenheit der
sogenannten Dritten Welt. Forderungen nach einer stärkeren Repräsentanz in den
UN-Gremien wurden laut, Sicherheitsrat und ECOSOC daraufhin erweitert. Zweitens
waren nun die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Probleme der
Entwicklungsländer Asiens, Afrikas und Lateinamerikas nicht länger zu übersehen
und wurden auf die Tagesordnung der UNO gesetzt. 80 Prozent des jährlichen
ordentlichen Haushalts von 1,616 Mrd. US-Dollar (Stand 1995) werden heute zur
Linderung akuter Notlagen verwendet oder fließen in langfristige Projekte zur
Entwicklung von wirtschaftlicher Lebensfähigkeit und politischer Stabilität.
Katastrophen wie Dürren, Erdbeben, Wirbelstürme
und Überschwemmungen erfordern schnelle und flexible Hilfe für die
Betroffenen. Die UNO verteilt in diesen Situationen Nahrungsmittel, beherbergt
Obdachlose, leistet medizinische und technische Hilfe. Für Flüchtlinge ist der
Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) zuständig. Außenstellen
in über 80 Staaten helfen den weltweit über 15 Millionen Flüchtlingen bei der
Wiedereingliederung (Repatriierung) nach Kriegen oder Bürgerkriegen oder bei
Umsiedlungen, die z.B. durch Umweltzerstörung erzwungen werden. Seit 1949 sorgt
das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten
(UNRWA) sowohl für medizinische Dienste und Nahrungsmittelhilfe als auch für
Erziehung und Ausbildung.
Humanitäre Hilfe ist in den vergangenen 50
Jahren zu einem gut organisierten Bestandteil der UNO-Aktivitäten geworden. Daß
sich die internationale Gemeinschaft verantwortlich fühlt, den Opfern von
Katastrophen zur Seite zu stehen und ihre Not zu lindern, ist ein Fortschritt
auf dem Weg hin zu einem Eine-Welt-Denken.
Rasche Hilfe ist in akuten Notlagen oft unerläßlich.
Gleichwohl geht es langfristig darum, ihnen durch eine tragfähige, auf Dauer
angelegte Entwicklung ("sustainable development") vorzubeugen.
Kurzfristige und kostspielige Hilfsmaßnahmen würden so oftmals überflüssig.
Die Fachorganisationen der UNO widmen sich dieser Aufgabe in vielfältiger
Weise: Durch Impfschutz wird Gesundheitsvorsorge betrieben. Einer der größten
Erfolge auf diesem Gebiet war die gelungene Bekämpfung der Pocken. Auch die
Impfungen gegen Masern waren erfolgreich. 1984 erkrankten noch 75 Millionen
Kinder an Masern, zehn Jahre später war die Zahl der Masernerkrankungen auf 2,5
Millionen gesunken. Alphabetisierungskampagnen der UNESCO heben das
Bildungsniveau der breiten Bevölkerung. Aufklärungsprogramme zur
Familienplanung des Fonds für Bevölkerungsfragen (UNFPA) tragen dazu bei, die
Geburtenraten zu senken. Ein Frühwarn- und Überwachungssystem der FAO
reduziert Ernteausfälle und beugt Hungerkatastrophen vor. Durch die Entsendung
von Fachleuten, die Vergabe von Stipendien und die Bereitstellung von Ausrüstungsmaterial
wird von der Organisation für Industrielle Entwicklung (UNIDO) technische Hilfe
zum Aufbau industrieller Infrastrukturen geleistet.
Wie sind die jahrzehntelangen Bemühungen der UNO
und ihrer zahlreichen Unterorganisationen zu beurteilen, mit vergleichsweise
bescheidenen Mitteln zur Beseitigung der wirtschaftlichen Unterentwicklung der
"Dritten Welt" und des damit verbundenen sozialen und politischen Zündstoffs
beizutragen? Die Bilanz ist widersprüchlich. Einerseits hat sich der Wohlstand
der Weltbevölkerung, gemessen am Bruttosozialprodukt, in den letzten fünfzig
Jahren versiebenfacht. Hiervon hat auch der unterentwickelte Süden profitiert.
Nach dem "Bericht über die Menschliche Entwicklung 1994" ist von 1960
bis 1993 der Anteil der Weltbevölkerung, der in abgrundtiefem Elend lebt, von
70 auf 32 Prozent gesunken. Auf einem relativ befriedigenden Niveau der
Lebenserwartung, des Bildungsniveaus und des Einkommens lebten 1960 nur 25
Prozent der Weltbevölkerung, 1993 dagegen 60 Prozent. Auf der anderen Seite
hungert noch immer ein Fünftel der Bevölkerung der Entwicklungsländer,
ein Viertel kann nicht einmal elementare Bedürfnisse wie die nach
sauberem Trinkwasser decken, und ein Drittel lebt in äußerster Armut. Die
Kluft zwischen Arm und Reich wächst. 1960 erzielte das reichste Fünftel der
Weltbevölkerung ein 30mal höheres Einkommen als das ärmste Fünftel, 1993
verdienten die Reichsten 60mal so viel wie die Ärmsten. Sowohl innerhalb der
hochentwickelten Industriestaaten des Nordens und des Südens als auch zwischen
den industrialisierten und den unterentwickelten Staaten und Regionen verschärfen
sich weltweit die sozialen Gegensätze.
Warum ist es nicht gelungen, die
unterentwickelten Länder in den Stand zu setzen, zumindest die Grundbedürfnisse
der Menschen zu befriedigen und auf diese Weise den Frieden zwischen den
Menschen, Völkern und Staaten materiell zu sichern? Die Gründe sind vielfältig
und umstritten. Drei Faktoren haben wesentlich dazu beigetragen, daß die
Entwicklungspolitik der Weltorganisation fünfzig Jahre nach ihrer Gründung in
einer Krise steckt.
- Die
UNO schenkte in der Vergangenheit den entwicklungshemmenden Strukturen in den Ländern
der "Dritten Welt" zu wenig Beachtung. Sie hat erst in den letzten
Jahren gelernt, daß Projekte für die Entwicklung vergebens sind, wenn sie
letztlich nur das Einkommen und Prestige der neuen Eliten, der Oberschicht in
den Städten und der reicheren Bauern oder Landbesitzer in den ländlichen
Gebiete mehren. Projekte müssen statt dessen an der gesellschaftlichen Basis
ansetzen und die Fähigkeit breiter Schichten der Bevölkerung zur Selbsthilfe fördern.
Zu Recht stellt das UN-Entwicklungsprogramm UNDP heute die "nachhaltige
menschliche Entwicklung" in den Mittelpunkt seiner Reformüberlegungen.
Wesentliche Elemente dieses Konzeptes sind die Bekämpfung der Armut, die
Sicherung der Grundbedürfnisse und der schonende Umgang mit Ressourcen und
Umwelt, um auch die Lebenschancen künftiger Generationen zu sichern.
- Viele
Industriestaaten des Nordens haben ihre freiwilligen Leistungen an die
Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen in den letzten Jahren gekürzt. Dadurch
verloren die entwicklungsbezogenen Aktivitäten der UNO immer weiter an
Bedeutung - vor allem im Vergleich mit ihrem wachsenden Engagement bei der militärischen
Konfliktbearbeitung (von den enormen Kosten militärischer Kampfeinsätze ganz
zu schweigen: Ein Tag "Operation Wüstensturm" im zweiten Golfkrieg
vom 17.Januar bis 28.Februar 1991 kostete 1,5 Milliarden US-Dollar. Diese Summe
hätte ausgereicht, um den ordentlichen Haushalt der Vereinten Nationen des
gesamten Jahres 1991 zu finanzieren). Weder die Generalversammlung noch der
Wirtschafts- und Sozialrat bestimmen die Realität der internationalen
Entwicklungszusammenarbeit, sondern die Organisationen, in denen die reichen
Industrienationen den Ton angeben: Die Weltbank, der Internationale Währungsfonds,
die Welthandelsorganisation und die sieben Industriestaaten USA, Japan, Kanada,
Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien, die sich in der
"G-7" zur Abstimmung ihrer Wirtschafts- und Währungspolitik
organisiert haben. Eine gerechtere Weltwirtschaftordnung ist dabei nicht
entstanden: Weder haben die Industrienationen ihre Märkte in ausreichender
Weise für Produkte aus den Entwicklungsländern geöffnet, noch gelang es den
Entwicklungsländern, für ihre Rohstoffe Preise zu erzielen, die ihnen den
Import teurer Industriegüter und Technologie aus den Industrienationen in dem
benötigten Umfang ermöglicht hätten.
- Die
Vereinten Nationen können in Fragen der Entwicklungspolitik keine Beschlüsse
fassen, die für alle verbindlich sind. Zwar haben sowohl die Generalversammlung
als auch die in der Entwicklungspolitik engagierten UNO-Unterorganisationen
jahrzehntelang durch Datensammlungen und Analysen das Wissen über die Ursachen
von mangelnder Entwicklung ständig verbessert und eine gerechtere
Weltwirtschaftsordnung gefordert. Doch ihre Vorschläge kann die UNO nicht
selber durchsetzen, dafür braucht sie vor allem die Bereitschaft der reichen
Industrienationen, den "Rest der Welt" stärker an dem global enorm
gestiegenen Wohlstand zu beteiligen.
Armut ist eine enorme
Bedrohung für politische Stabilität, sozialen Zusammenhalt und eine gesunde
Umwelt auf unserem Planeten. Die Folgen von Hungersnöten, ethnischen
Konflikten, des Zerfalls sozialer Strukturen, von Gewaltkriminalität und
Umweltverschmutzung machen nicht an nationalen Grenzen halt. Nachhaltige
Entwicklung für alle Menschen ist daher nicht nur eine ethische Forderung, die
vom Wert des menschlichen Lebens an sich ausgeht. Sie liegt auch im ureigenen
Interesse der Länder des reichen Nordens.
Weiterführende
Literatur:
Lothar
Brock, UNO und Dritte Welt: Fünf verlorene Jahrzehnte?, in: Jahrbuch Dritte
Welt 1996. Daten, Übersichten, Analysen, München 1995, S. 62-80.
Deutsche
Gesellschaft für die Vereinten Nationen (Hrsg.), Bericht über die Menschliche
Entwicklung 1994 (Deutsche Ausgabe), Bonn 1994.
3.2
Menschenrechtspolitik
Die Erfahrung der nationalsozialistischen
Gewaltherrschaft hatte der internationalen Staatengemeinschaft eine wichtige
Lektion erteilt: Der Schutz der Menschenrechte darf nicht der alleinigen Obhut
der Staaten überlassen werden. Die Charta der Vereinten Nationen erklärt
deshalb die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu einem Anliegen der
Völkergemeinschaft (Art. 1 III, 55, 56). Konkret bedeutet dies, daß sich die
Mitgliedstaaten der UNO auf gemeinsame Werte und Prinzipien einigen und
Instrumente zu deren Durchsetzung schaffen mußten.
Die UNO zählte 1948 nur 59 Mitglieder, doch
diese kamen aus allen Teilen der Erde. Bemerkenswert also, daß sich die
Mehrheit der Generalversammlung bereits drei Jahre nach ihrer Gründung auf die
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte einigte. Es gibt drei Kategorien von
Menschenrechten; alle fanden Eingang in diese Erklärung: Die persönlichen und
politischen Freiheits- und Grundrechte des Einzelnen (Würde des Menschen, das
Recht auf Leben, Gleichheit vor dem Gesetz, Schutz vor Willkür, Recht auf
Eigentum, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, Recht auf freie Meinungsäußerung
u.a.), soziale und wirtschaftliche Rechte (Recht auf soziale Sicherheit, auf
Arbeit, Recht auf Bildung, Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben u.a.) und
Rechte der sogenannten dritten Generation, wie das Recht auf eine gerechte
internationale Ordnung. Mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
bekannte sich die UNO dazu, daß Menschenrechte universell gültig sind und
nicht durch nationale oder kulturelle Besonderheiten außer Kraft gesetzt werden
dürfen. Bei der Vielzahl an Mitgliedstaaten mit sehr verschiedenen Traditionen
und Wertvorstellungen ist allerdings fraglich, ob es tatsächlich weltweite
Einigkeit über die Menschenrechte geben kann. Innerhalb der UNO wurde in den
vergangenen 50 Jahren deutlich, daß die Kategorien der Menschenrechte
unterschiedlich gewichtet werden: Während die europäischen und
nordamerikanischen Staaten den Schutz des Individuums vor staatlichen Eingriffen
in den Mittelpunkt stellen, fordern vor allem die Entwicklungsländer zunächst
die Sicherung der existentiellen Grundbedürfnisse. Kann man sagen, politische
Verfolgung sei schlimmer als Arbeitslosigkeit oder Hunger grausamer als Folter?
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte hat
Empfehlungscharakter, d.h. sie ist für die Staaten, die sie unterzeichnet
haben, nicht rechtlich verbindlich. Dennoch hat sie durch ihre
politisch-moralische Verpflichtungskraft große Wirkung entfaltet. Seit 1948
dient sie nicht nur dem Grundrechtsteil nationaler Verfassungen als Vorlage; sie
bildet auch die Grundlage für weitere Menschenrechtsdokumente sowohl auf
regionaler Ebene (Europäische Menschenrechtskonvention 1950, Amerikanische
Menschenrechtskonvention 1969, Afrikanische Charta der Menschenrechte und der
Rechte der Völker 1982) als auch innerhalb der UNO: Im Jahre 1966
verabschiedete die Generalversammlung den Internationalen Pakt über bürgerliche
und politische Rechte (Zivilpakt) sowie den Internationalen Pakt über
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt). Diese Pakte führen
die in der Erklärung von 1948 niedergelegten Rechte genauer aus und
verpflichten die Unterzeichnerstaaten, in ihren Ländern dafür zu sorgen, daß
die proklamierten Rechte von ihren Bürgern wahrgenommen werden können. Die
Freiheits- und Gleichheitsrechte stellen den Schutz des Individuums vor
Eingriffen des Staates in den Mittelpunkt (Abwehrrechte), wohingegen die
sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen auf eine positive Leistung des
Staates gerichtet sind.
Ergänzt werden der Zivilpakt und der Sozialpakt
durch verschiedene Konventionen, die einzelne Menschenrechte genauer ausführen,
u.a. Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von
Rassendiskriminierung (1965), Internationales Übereinkommen über die Bekämpfung
und Bestrafung des Verbrechens der Apartheid (1973), Übereinkommen zur
Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (1979), Konvention der
Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder
erniedrigende Behandlung oder Strafe (1984), Konvention über die Rechte des
Kindes (1990). Auch wenn innerhalb der Vereinten Nationen nach wie vor
leidenschaftlich über die Menschenrechte diskutiert wird, kann man Mitte der
neunziger Jahre sagen, daß der Normgebungsprozeß sehr weit gediehen ist.
Vordringlich sind jetzt ein gemeinsames Verständnis sowie Kontrolle und
Durchsetzung der niedergelegten Rechte.
In Rechtsstaaten kann jede Person, die ihre
grundlegenden Rechte verletzt glaubt, vor Gericht für die Gewährung dieser
Rechte streiten; die Menschenrechte und Grundfreiheiten sind rechtlich
garantiert. Auch die 1966 verabschiedeten Pakte über bürgerliche und
politische Rechte sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
sind seit 1976 rechtsverbindlich. Die Menschenrechtssituation in den einzelnen
UNO-Staaten wird zwar auf diese Weise internationaler Kontrolle unterstellt; die
Durchführung des Menschenrechtsschutzes wird allerdings den Organen der
Vertragsstaaten überlassen, d.h. kein UNO-Organ kann den Menschenrechtsschutz
in den Nationalstaaten durchsetzen. Zwei Organe wurden eigens für die Kontrolle
der Menschenrechtslage in den Mitgliedstaaten eingerichtet: Beide haben in
erster Linie moralische Überwachungsfunktion. Der Menschenrechtsausschuß - 18
unabhängige Experten - nimmt regelmäßig Rechenschaftsberichte der Regierungen
entgegen, in denen diese die Entwicklung des Menschenrechtsschutzes in ihrem
Land schildern. Der Ausschuß fertigt auch selbständig Länderdossiers an. Ziel
ist es, die Menschenrechtslage transparent zu machen. Vor dem
Menschenrechtsausschuß können sich Staaten auch über das humanitäre
Fehlverhalten anderer Staaten beschweren. Voraussetzung für diese
Staatenbeschwerde ist allerdings, daß die betroffenen Staaten zuvor eine
Einverständniserklärung unterzeichnet haben (Stand Juli 1994: 44 Staaten).
Auch Einzelpersonen können, nachdem sie den nationalen Rechtsweg durchlaufen
haben, ihr Anliegen vor den Menschenrechtsausschuß bringen. In diesem Fall ist
der angeklagte Staat verpflichtet, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben und
gegebenenfalls für Abhilfe zu sorgen. Die Möglichkeit der Individualbeschwerde
kann nur derjenige nutzen, dessen Staat eine Zusatzerklärung
(Fakultativprotokoll) unterzeichnet hat (Stand Juni 1995: 84 Staaten).
Die Menschenrechtskommission besteht aus 41
Vertretern der UNO-Staaten. Diese Kommission ist ein politisches Gremium, in dem
permanent über Menschenrechtsverletzungen debattiert wird. Die Kommission kann
sich mit allen Fragen beschäftigen, die mit Menschenrechten zusammenhängen,
kann grundlegende Probleme erörtern (z.B. wie die Rechte von Angehörigen
nationaler Minderheiten geschützt werden können oder welche Auswirkungen
Umweltzerstörungen auf die Gewährung von Menschenrechten haben), Vorarbeiten für
internationale Verträge leisten und auch konkret Verletzungen von
Menschenrechten anprangern. Hier - ebenso wie in der Generalversammlung oder dem
Sicherheitsrat - stellt sich allerdings immer wieder das Problem, daß nicht
jede Menschenrechtsverletzung gleichermaßen von der Weltorganisation verurteilt
wird, sondern häufig politische Rücksichtnahmen die Entscheidungen zum Handeln
oder Nicht-Handeln motivieren.
Die Durchsetzung von Menschenrechtsstandards wird
durch die Schutzsysteme regionaler Organisationen - Europarat, Organisation für
Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), Organisation Afrikanischer
Einheit (OAU), Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) - ergänzt. Die
Instrumente zur Durchsetzung der Menschenrechte sind auf regionaler Ebene - vor
allem in Europa - weitergehend.
Die skizzierten Kontrollinstrumente der UNO
besitzen keine Handhabe, die in den UNO-Pakten festgelegten Prinzipien
durchzusetzen. Im Gegenteil: Versuche der UNO, Menschenrechtsverletzungen in
einem Land offiziell anzuprangern, werden häufig mit dem Charta-Grundsatz, der
UNO sei keine Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines Staates erlaubt,
abgeschmettert. In den letzten Jahren zeichnet sich allerdings eine Veränderung
ab: Der Sicherheitsrat hat sowohl die Lage der irakischen Kurden als auch die
Hungersnot in Somalia als Gefahr für den Frieden bezeichnet und zur Grundlage für
das UN-Engagement gemacht (Schutz der Kurden im Norden Iraks, Operation "Restore
Hope" in Somalia). Diese Beispiele dokumentieren, daß die UNO der
Verletzung von Menschenrechten in einzelnen Staaten eine wachsende Bedeutung für
die internationale Gemeinschaft beimißt. Auch die Einrichtung des Amtes des
UN-Hochkommissars für Menschenrechte im Jahre 1993 ist ein Schritt in Richtung
Aufwertung und Durchsetzung der Menschenrechte. Der Hochkommissar, der seinen
Sitz wie das Menschenrechtszentrum der UNO in Genf hat, soll die Arbeit der
UN-Menschenrechtsgremien koordinieren, technische und finanzielle Hilfe leisten
und Beratung anbieten. Wichtig ist vor allem, daß er ein Initiativrecht
besitzt, d.h. er kann die übrigen UNO-Gremien auf Menschenrechtsverletzungen
hinweisen oder mit dem beschuldigten Staat diplomatische Gespräche führen.
Diese Form der sogenannten "guten Dienste" erzielt durchaus Wirkung.
Auch das vom Sicherheitsrat eingerichtete Kriegsverbrechertribunal, das die im
ehemaligen Jugoslawien begangenen Verbrechen ahnden soll, zeigt, daß der Kampf
gegen Menschenrechtsverletzungen einen festen Platz in der UNO gefunden hat.
Kein Zweifel: Der Anspruch auf den Schutz der
Menschenrechte, wie ihn die UN-Charta formuliert, und die Wirklichkeit von
massenhaften Menschenrechtsverletzungen in vielen Teilen der Erde klaffen weit
auseinander. Doch ohne die Vereinten Nationen wäre es um den
Menschenrechtsschutz wesentlich schlechter bestellt. Die UNO hat erreicht, daß
sich 185 Staaten durch ihre Unterschrift unter die UN-Charta zum Schutz der
Menschenrechte bekennen und der Menschenrechtsschutz zu einem Bestandteil der Völkerrechts
wurde. Menschenrechtsverletzungen werden öffentlich gemacht, und politischer
und wirtschaftlicher Druck wird erzeugt. Es ist das Verdienst der
UNO-Menschenrechtspolitik, daß Staaten heutzutage damit rechnen müssen, für
ihre Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Weiterführende
Literatur:
Rainer
Tetzlaff (Hrsg.), Menschenrechte und Entwicklung. Deutsche und internationale
Kommentare und Dokumente, Bonn 1993.
Christian
Tomuschat, Die Vereinten Nationen und die Menschenrechte, in: Aus Politik und
Zeitgeschichte B 49, 2. Dezember 1988, S. 14-24.
Rüdiger
Wolfrum: Die Entwicklung des internationalen Menschenrechtsschutzes.
Perspektiven nach der Weltmenschenrechtskonferenz von Wien, in: Europa-Archiv,
23/1993, S. 681-690.
3.3
Friedenswahrung
Die Vereinten Nationen konzentrieren sich bei dem
Bemühen, den Frieden zu wahren, auf zwei Aufgabenfelder: 1. die Verminderung
und Beseitigung von Kriegsmitteln und die Verhinderung der weiteren Verbreitung
von Waffen; 2. Eingriffe in kriegsträchtige oder kriegerische Konflikte, um der
Anwendung von Waffengewalt vorzubeugen, Rechtsverletzungen zu verhindern,
Streitigkeiten durch Verhandlungslösungen beizulegen, nach bewaffneten
Auseinandersetzungen die Rückkehr zum Frieden zu erleichtern und den oft noch
brüchigen Frieden zu festigen.
Abrüstung
und Rüstungskontrolle
Das Schlußdokument der ersten
UNO-Sondergeneralversammlung über Abrüstung 1978 kritisiert das anhaltende
Wettrüsten als wachsende Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale
Sicherheit. Die allgemeine und vollständige Abrüstung wird zum endgültigen
Ziel erklärt. Davon ist die Staatengemeinschaft weit entfernt. Doch es gibt in
Teilbereichen Fortschritte, an denen - neben vielen bilateralen und
multilateralen Foren, die über nukleare und konventionelle Waffen verhandeln -
auch die Weltorganisation Anteil hat. Fortschritte sind vor allem auf zwei
Gebieten zu verzeichnen:
Zum einen wurden im Rahmen der UN-Abrüstungskonferenz
in Genf internationale Verträge geschlossen, die darauf abzielen, die
Herstellung von sogenannten Massenvernichtungswaffen, d.h. Atomwaffen,
biologische Waffen und chemische Waffen, zu beschränken oder gänzlich zu
verbieten. Der ungehinderten Verbreitung von Atomwaffen wurde durch den
Atomwaffensperrvertrag (1968) Einhalt geboten, der seit Mai 1995 unbefristet
gilt. Ihm sind bis heute 176 Staaten beigetreten. Ein Vertrag, der jegliches
Testen von Nuklearwaffen verbietet, wird derzeit in Genf verhandelt und könnte
1996 unterzeichnet werden. Er würde die Modernisierung der vorhandenen
Atomwaffenarsenale deutlich erschweren. Die Konvention über biologische Waffen
(1972) verbietet eine ganze Waffenkategorie: die biologischen Wirkstoffe und
Toxine. Ihr sind bis heute 134 Staaten beigetreten. Die Wirksamkeit der
Konvention wird allerdings dadurch eingeschränkt, daß Forschung auf diesem
Gebiet nicht verboten ist. Für friedliche Zwecke sind zudem die Entwicklung und
Herstellung von biologischen und giftigen Substanzen erlaubt. Überwachungsmaßnahmen,
die gewährleisten würden, daß sich die Unterzeichnerstaaten an diese Auflage
halten, sind nicht vorgesehen. Das Abkommen über chemische Waffen (1993) soll
zum weltweiten Verbot von Chemiewaffen sowie sämtlichen Einrichtungen zu deren
Herstellung führen. Noch haben allerdings nicht genügend Parlamente dem
Vertrag zugestimmt, so daß er noch nicht in Kraft getreten ist.
Zum anderen hat die UNO 1991 ein Register für
konventionelle Waffen eingerichtet, an dem sich inzwischen über 80 Staaten,
darunter die 14 wichtigsten Waffenexporteure der Welt, beteiligen. Die UNO
sammelt Daten über Importe und Exporte von schweren Waffen (wie z.B. Panzer,
Kriegsschiffe und Raketen) und verbessert so die Information der
Staatengemeinschaft über weltweite Waffenströme. Auf diese Weise soll es möglich
werden, frühzeitig Rüstungswettläufe zu erkennen, die häufig Ausdruck einer
bedrohlichen Verschlechterung der Beziehungen zwischen Staaten sind. Das
Waffenregister könnte zu einem Instrument der Frühwarnung vor sich
zuspitzenden Konflikten werden und dazu beitragen, daß diese rechtzeitig entschärft
- oder zumindest nicht durch Waffenlieferungen noch weiter angeheizt werden.
Wahrung des
Weltfriedens und der internationalen Sicherheit
Die Hauptverantwortung für die Wahrung des
Weltfriedens und der internationalen Sicherheit liegt beim UN-Sicherheitsrat.
Wenn internationale Streitigkeiten zu bewaffneten Auseinandersetzungen zu
eskalieren drohen oder bereits kriegerische Gewalt angewendet wurde, hat er das
Recht einzugreifen, um den Streit einer friedlichen Lösung zuzuführen. Der
Sicherheitsrat kann zu diesem Zweck Maßnahmen beschließen, die von
diplomatischen Schritten (z.B. Vermittlung zwischen den Streitparteien) über
Wirtschaftssanktionen (z.B. die Unterbrechung des Im- und Exports eines
Aggressors) bis hin zu militärischem Zwang (z.B. die Entsendung von
UNO-Kampftruppen mit dem Auftrag, die Kampfhandlungen zu beenden) reichen.
Bevor diese Eingriffsmöglichkeiten näher
beleuchtet werden, ist zweierlei festzustellen: Einerseits hat sich die Hoffnung
der Delegierten, die 1945 die UNO aus der Taufe hoben, in einem wesentlichen
Punkt erfüllt. Ein weiterer Weltkrieg blieb den Völkern erspart. Es gelang den
beiden führenden Mächten im Sicherheitsrat, den USA und der Sowjetunion, ihre
direkten Gegensätze während des Ost-West-Konflikts ohne den kriegerischen
Einsatz von Waffengewalt auszutragen und andere Staaten soweit zu
disziplinieren, daß regionale Konflikte begrenzt wurden. Andererseits wurden
seit Gründung der UNO weltweit 180 Kriege geführt, denen mit 30 Millionen
Toten mehr Menschen zum Opfer fielen als dem Ersten Weltkrieg. Und die Tendenz
ist steigend. Von Juli 1994 bis Juni 1995 zählten die Konfliktforscher weltweit
63 bewaffnete Konflikte, davon 39 Kriege, an denen reguläre Streitkräfte eines
Staates beteiligt waren. Zwar haben die Vereinten Nationen in einer Vielzahl von
Konflikten zur Friedenssicherung beigetragen. Dennoch sind sie von ihrem Ziel,
die Menschheit vor der Geißel des Krieges zu bewahren, weit entfernt. Wie erklärt
sich dieses widersprüchliche Bild?
Der für die Sicherung des Friedens zuständige
Sicherheitsrat war jahrzehntelang nicht in der Lage, so zu funktionieren, wie es
die Charta vorsieht. Wegen der Rivalität zwischen den USA und der Sowjetunion während
des Ost-West-Konflikts setzten vor allem diese beiden Staaten immer wieder ihre
Vetomacht ein, um Beschlüsse des Sicherheitsrats, die gegen ihre Interessen zu
verstoßen schienen, zu verhindern. Diese Lähmung des Sicherheitsrats
erschwerte insbesondere die Anwendung kollektiver Zwangsmaßnahmen zur Abwendung
einer Friedensbedrohung oder zur Beendigung eines bewaffneten Konflikts.
Die UNO beschränkte sich daher auf Mittel der
Streitbeilegung unter Zustimmung der Konfliktparteien. Neben diplomatischen
Vermittlungsaktivitäten des Generalsekretärs konnte sie vor allem durch den
Einsatz von UNO-Blauhelmen, die in der UN-Charta eigentlich gar nicht vorgesehen
sind, Krisen bewältigen helfen.
Die Mehrzahl der UN-Blauhelme wurde entsandt, um
zu verhindern, daß nach Beendigung von Kampfhandlungen die Kämpfe
wiederaufflammten. Sie überwachten auf Zypern, im Nahen Osten und auf dem
indischen Subkontinent Waffenstillstände, unterstützten die Entflechtung von
Truppen und dienten als Puffer zwischen Kriegs- bzw. Bürgerkriegsparteien. 1988
erhielten die Blauhelme der Vereinten Nationen in Anerkennung ihrer Verdienste
den Friedensnobelpreis.
Kasten 1:
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Kriterien traditioneller
Blauhelmeinsätze:
- Vor
der Stationierung der Blauhelme herrscht ein stabiler Waffenstillstand.
- Die
Konfliktparteien sind mit der Entsendung der Blauhelme einverstanden.
- Die
Blauhelme ergreifen in dem Konflikt keine Partei.
- Die
Blauhelme dürfen ihre Waffen nur zur Selbstverteidigung einsetzen.
---------------------------------------------------------------
Seit den weltpolitischen Veränderungen Ende der
achtziger Jahre stieg die Nachfrage nach UNO-Missionen sprunghaft an,
gleichzeitig erweiterte sich ihr Aufgabenspektrum. Vor allem nahm die Zahl von
Polizei und Zivilisten zu, die im Rahmen der Missionen eingesetzt wurden.
UNO-Personal beobachtete Wahlen, half auf diese Weise Namibia beim friedlichen
Übergang in die Unabhängigkeit und unterstützte die Beendigung von Bürgerkriegen
in Nicaragua, El Salvador, Kambodscha und Mosambik. UNO-Inspektoren
kontrollierten im Irak die Zerstörung von Anlagen zur Produktion von
Massenvernichtungswaffen und überwachten im Norden des Landes die Respektierung
der Schutzzone für die verfolgten Kurden. Um ein Ausweiten des Krieges im
ehemaligen Jugoslawien zu einem allgemeinen Balkankrieg zu verhindern,
stationierte die UNO in Mazedonien vorbeugend Friedenstruppen.
Kasten 2:
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Bei
neuartigen UNO-Einsätzen sollen die Blauhelme unter anderem
- als
Beobachter Rechtsbrüche erschweren und dem Ausbruch von Gewalt vorbeugen,
- öffentliche
Dienste aufrechterhalten und polizeiliche Ordnungsaufgaben wahrnehmen,
- Kampfverbände
entwaffnen und auflösen,
- Minen
räumen,
- Flüchtlinge
wiederansiedeln,
- Wirtschaftssanktionen
überwachen und Waffenschmuggel verhindern,
- humanitäre
Hilfeleistungen und Schutzzonen für Zivilisten absichern,
- die
Bevölkerung vor Gewaltmaßnahmen (z.B. als "ethnische Säuberungen"
bezeichnete Vertreibungen) schützen.
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Seit Beginn der neunziger Jahre wurden die
UNO-Missionen zahlreicher, umfangreicher und teurer.
Kasten 3:
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1947 bis 1988 1995
Peacekeeping-Operationen: 13
16
Eingesetzte Blauhelme: 35.000 70.000
Kosten in US-Dollar: 1 Milliarde 3,5 bis 4 Milliarden
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Sie wurden zudem immer gefährlicher:
Von 1948 bis 1990 fanden 398 Soldaten, Zivilpolizisten und Beobachter der UNO
bei Friedenssicherungseinsätzen den Tod. Von 1991 bis August 1995 waren es 456
Tote.
Drei Einsätze der jüngsten Zeit haben die UNO
ins Kreuzfeuer der öffentlichen Kritik geraten lassen: In Somalia wurden die
Blauhelme zeitweilig zur Kriegspartei, als sie ihre unparteiische Rolle aufgaben
und die Fahnung nach dem Anführer eines der kriegführenden Clans, General
Aidid, in den Mittelpunkt ihrer Aktivitäten stellten. In Ruanda mußten einige
hundert UNO-Beobachter hilflos zusehen, wie eine halbe Million Menschen,
vorwiegend Angehörige der Minderheit der Tutsi, von den herrschenden Hutu
massakriert wurden. In den Krieg im ehemaligen Jugoslawien wurden die Blauhelme
ebenfalls tief hineingezogen und von allen Kriegsparteien der Parteinahme für
die andere Seite beschuldigt. In Bosnien-Herzegowina eroberten die bosnischen
Serben unter den Augen von UNO-Blauhelmen die UNO-Schutzzonen Zepa und
Srebrenica und ermordeten nach dem Fall Srebrenicas 6000 Menschen. Bei der
Sicherung des für Bosnien-Herzegowina ausgehandelten Friedens werden die
UNO-Blauhelme durch NATO-Kampfverbände ersetzt. Die Mißerfolge der UNO lassen
fast vergessen, daß die Blauhelme vor allem in Somalia und im ehemaligen
Jugoslawien Hunderttausende Zivilisten durch die Versorgung mit Nahrungsmitteln
und Medikamenten vor dem Tode bewahrt haben.
Worauf sind diese Mißerfolge der UNO zurückzuführen?
Bei allen Besonderheiten, die die drei Fälle aufweisen, lassen sich doch
Gemeinsamkeiten feststellen:
1. Es
handelte sich nicht um zwischenstaatliche Konflikte, sondern um Bürger- und
Nationalitätenkriege, bei denen die Konfliktparteien zur Fortführung der Kämpfe
entschlossen waren.
2. die
Staatengemeinschaft war nicht bereit, der UNO ausreichende Finanzmittel bzw. die
Truppen und Waffen zur Verfügung zu stellen, die erforderlich gewesen wären,
um dem mörderischen Treiben Einhalt zu gebieten.
Unter diesen Umständen mußten die Blauhelme an
der Aufgabe, den Frieden zu wahren, scheitern. Doch es wäre falsch, ihnen
Versagen vorzuwerfen. Sie hatten nie den Auftrag, den Frieden gegen den Willen
der Kriegführenden zu erzwingen - und es ist fraglich, ob dies überhaupt
gelingen kann. Doch auch die UNO trägt nicht die Hauptverantwortung dafür, daß
die Blauhelme die in sie gesetzten Hoffnungen in den drei genannten Konflikten
nicht erfüllten. Die Weltorganisation ist keine Weltregierung, sondern ein
Instrument der Staaten, insbesondere der ständigen Mitglieder des
Sicherheitsrates. Es fehlt der politische Wille dieser Staaten, die UNO mit den
erforderlichen Kompetenzen und Mitteln auszustatten. Jährlich werden weltweit
rund 800 Milliarden US-Dollar für Militärausgaben verwendet. Die UNO erhält
nicht einmal ein halbes Prozent davon zur Finanzierung ihrer Friedensmissionen.
Die Staaten, die in der Lage wären, die UNO zu stärken, werfen ihr statt
dessen Wirkungslosigkeit vor und wenden sich von ihr ab. Vor allem die
finanzstarken westeuropäischen Staaten und die USA beschneiden gegenwärtig die
Handlungsmöglichkeiten der Weltorganisation. Sie schulden ihr Beiträge in
Milliardenhöhe und treiben die UNO dadurch in den finanziellen Bankrott; sie
weigern sich in vielen Fällen, Soldaten für Missionen unter UNO-Kommando
abzustellen; gegenwärtig betrauen sie Kampfverbände der NATO mit der Aufgabe,
den Frieden in Bosnien-Herzegowina zu sichern. An die Stelle der
Weltorganisation scheinen sie Militärbündnisse setzen zu wollen.
Bereits heute wird der UNO vorgeworfen, daß
nationale Interessen der Großmächte häufig ihr Handeln bestimmen. Wenn dies
zur Regel wird, so besteht die Gefahr, daß Friedenssicherung künftig nur noch
in den Interessensphären dieser Mächte stattfindet. Der Rest der Welt würde
sich selbst und seinen gewaltsamen Konflikten überlassen werden. Der Auftrag
der Charta, den Krieg aus dem Zusammenleben der Völker zu verbannen, bliebe ein
leeres Versprechen.
Weiterführende
Literatur:
Blauhelme
- Ideale und Interessen. Themenschwerpunkt von: S+F, Vierteljahresschrift für
Sicherheit und Frieden, Jg. 12, H. 2 (1994).
Friedenssicherung
in der Krise? Missionen der UNO. Themenschwerpunkt von: S+F,
Vierteljahresschrift für Sicherheit und Frieden, Jg. 12, H. 3 (1994).
Hans-Georg
Ehrhart/Konrad Klingenburg: Was heißt Peacekeeping? Hamburger Informationen zur
Friedensforschung und Sicherheitspolitik, Ausgabe 15, Mai 1994.
Volker
Matthies (Hrsg.): Frieden durch Einmischung? Der Schrecken des Krieges und die (Ohn)Macht
der internationalen Gemeinschaft, Bonn 1993.
4. Perspektiven
Die UNO ist keine
Weltregierung. Sie kann nicht alle Probleme lösen. Doch ihre Arbeit kann
reformiert und effektiver gestaltet werden. Dazu einige Vorschläge:
Der ECOSOC sollte durch einen Wirtschafts- und Sozialsicherheitsrat
ersetzt werden, in dem sowohl geld-, steuer- und handelspolitische Probleme als
auch umwelt- und entwicklungspolitische Fragen behandelt werden. Dieser
Sicherheitsrat braucht Kompetenzen, um Programme tatsächlich durchzusetzen.
-
In der Umweltpolitik muß die UNO selbständig
Umweltkonventionen initiieren und beschließen sowie ihre Einhaltung überwachen
und durchsetzen können. Ein Hochkommissar für Umweltfragen und
einsatzbereite Umweltschutzeinheiten ("Grünhelme") wären ein
erster Schritt in diese Richtung
-
Menschenrechtsschutz sollte durch ein Petitionsrecht der
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) verbessert werden, damit
Sicherheitsrat, Generalversammlung und Generalsekretär frühzeitig auf
Konflikte und Probleme aufmerksam werden.
-
Die Zusammenarbeit zwischen UNO und internationalen
Regionalorganisationen sollte im Bereich des Menschenrechtsschutzes
intensiviert werden, da die regionalen Einrichtungen die Einhaltung der
Normen besser kontrollieren und durchsetzen können.
-
Die Sitze der Ständigen Sicherheitratsmitglieder sollten
nach einem Regionalschlüssel verteilt werden, so daß alle Erdteile an
sicherheitspolitischen Entscheidungen angemessen beteiligt sind.
-
Der Sicherheitsrat sollte das Vetorecht seiner Ständigen
Mitglieder durch qualifizierte Merhrheitsentscheidungen ersetzen. Dadurch würde
das UN-Machtzentrum seine Handlungsfähigkeit auch bei Interessengegensätzen
zwischen den Großmächten erhalten.
-
Die "guten Dienste" des Generalsekretärs sind
ein wichtiges Instrument der Konfliktprävention. Durch Experten und die
Einrichtung von Regionalbüros sollte dieses Tätigkeitsfeld weiter
ausgebaut werden.
-
Der Internationale Gerichtshof (IGH) muß zum zuverlässigen
Instrument der Durchsetzung von Recht in der Staatengemeinschaft werden. Die
Staaten müssen sich verpflichten, dem IGH ihre Streitigkeiten vorzulegen
und seinen Urteilsspruch als geltendes Recht anzuerkennen.
Die Chancen für tiefgreifende Reformen der
Vereinten Nationen stehen derzeit jedoch nicht gut. Insbesondere die Großmächte
scheinen nicht bereit, der UNO Kompetenzen zuzugestehen, die der Verfolgung
partikularer nationaler Interessen im Wege stehen könnten. Doch kurzfristig wäre
schon viel gewonnen, wenn die Hauptschuldner USA, Rußland, die Ukraine und
Japan mit pünktlichen Beitragszahlungen den finanziellen Kollaps der
Weltorganisation abwenden würden.
Kasten 4:
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Informationen über die UNO, Materialien für den
Unterricht und weitere Publikationen über die Weltorganisation sind zu beziehen
über: Deutsche Gesellschaft für die
Vereinten Nationen, Dag-Hammarskjöld-Haus, Poppelsdorfer Allee 55, 53115 Bonn,
Tel 0228/21 29 40, Fax 0228/21 74 92.
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