Migration und das an einen ethnonationalistischen Volksbegriff anknüpfende Konzept der „Remigration“ spielen im Parteiprogramm der AfD für Sachsen-Anhalt eine zentrale Rolle. Die Partei präsentiert ein umfassendes Narrativ, in dem sie Migration mit angeblichen Gefahren für die Kultur, mit Unsicherheit und einem vermeintlich überlasteten Staat in Verbindung bringt. Sie stellt strengere Grenzkontrollen, Abschiebungen, Inhaftierungen, Ausgrenzung und den Abbau von Unterstützungsstrukturen für Geflüchtete und Asylsuchende als notwendige Maßnahmen gegen ein angeblich versagendes Migrationssystem dar.
„(Re-)Migration“ und Innere Sicherheit
Im Einklang mit ihren etablierten Diskursmustern verknüpft die Partei Migration und „Otherness“ eng mit dem Feld der Inneren Sicherheit. Dabei wird immer wieder auf Gewaltvorfälle und Terrorismus verwiesen, die als vermeintliche Beweise dafür herangezogen werden, dass Migration eine Hauptursache für Unsicherheit sei – wobei das Gefühl von Unsicherheit zugleich gezielt erzeugt wird. Folglich werden eine restriktive Migrationspolitik und Forderungen nach „Remigration” als notwendige Maßnahmen zur Gewährleistung öffentlicher Sicherheit dargestellt.
Nach dem Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day nutzte die AfD das Ereignis während des Wahlkampfs in Sachsen-Anhalt, um ihrer Forderung nach „Remigration” weiter Ausdruck zu verleihen und Debatten über die deutsche Staatsbürgerschaft erneut anzustoßen. Der Täter war jedoch ein in Deutschland geborener deutscher Staatsbürger mit libanesischen Wurzeln. Dieser Umstand verdeutlicht, dass nach der Logik der AfD die formale Staatsangehörigkeit nicht zwangsläufig mit ihrem ethnonationalistischen Verständnis von „Deutschsein“ übereinstimmt.
Einfluss trotz begrenzter Kompetenzen
Was würden diese Forderungen bedeuten, wenn die AfD in Sachsen-Anhalt an die Macht käme? Es gibt rechtliche Grenzen, da das Asylrecht, das Aufenthaltsrecht und das Staatsangehörigkeitsrecht in die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes fallen. Wie eine rechtliche Analyse zeigt, sind viele der von der AfD erhobenen Forderungen irreführend, da sie entweder außerhalb des Handlungsspielraums einer Landesregierung liegen oder auf Bundes- und europäischer Ebene rechtlich fragwürdig sind.
Trotz dieser rechtlichen Grenzen kann eine Landesregierung die Praxis und Umsetzung dieser Gesetze jedoch in nicht unerheblichem Maße beeinflussen. So könnte sie den Druck auf die Kommunen erhöhen, die Kapazitäten für Abschiebungshaft ausbauen, Abschiebungen priorisieren, mittels Vorgaben zur Ermessensausübung eine restriktivere Auslegung des Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrechts forcieren und strategisch Finanzmittel aus bestehenden Unterstützungsstrukturen abziehen. Nicht zuletzt kann sie den allgemeinen Ton in der Verwaltung prägen und so eine Kultur der Feindseligkeit gegenüber Migrant:innen normalisieren und fördern.
Die Gefahr liegt also nicht primär in der Änderung von Gesetzen, sondern vielmehr darin, wie eine Politik der Ausgrenzung die Verwaltungspraxis von innen heraus umgestalten kann. Auch wenn das Parteiprogramm möglicherweise unrealistische Vorstellungen über die Gestaltungsspielräume der Landesregierung befördert, so weist es doch auf ein politisches Projekt hin, das darauf abzielt, bestehende Schutzmaßnahmen auszuhöhlen und ein restriktiveres, ethnonationalistisches Verständnis von Zugehörigkeit zu normalisieren.
Zur Autorin:
Reem Ahmed ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin im IFSH-Forschungsbereich “Gesellschaftlicher Frieden und Innere Sicherheit”.
Zur Kurzanalyse:
Sie ist die siebte und letzte in der Reihe der IFSH-Kurzanalysen rund um die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, die am Sonntag, 6. September, stattgefunden hat.